Die verfassungsfeindlichen Züge
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Die verfassungsfeindlichen Züge der Amtskirchen

So lange die beiden kirchlichen Institutionen die Texte der Bibel einschränkungslos als verbindliche Glaubensinhalte dekretieren, ohne sich von den grausamen und menschenrechtswidrigen Textpassagen (wie sie beispielsweise im vorigen Kapitel zitiert wurden) zu distanzieren, handelt es sich im Grunde genommen um verfassungsfeindliche Organisationen. So jedenfalls bezeichnet man Vereinigungen, die eine verfassungswidrige Satzung haben und deshalb normalerweise aufgelöst werden, soweit sie sich von ihren verfassungswidrigen Inhalten nicht trennen. Bei den Kirchen kommt hinzu, dass nicht nur ein Teil ihrer "Vereins­satzung" verfassungswidrige Züge trägt, sondern sich auch ihre Führer vielfach verfassungsfeindlich verhielten bzw. verhalten. Auch das kirchliche Menschenbild erweist sich in mancher Hinsicht als krass verfassungswidrig.

1. Luthers Mordaufrufe

Bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche trifft dies alles sogar auf deren Gründer zu, der bis heute ihr Vorbild ist. Martin Luther rief bekanntlich zu Mord und Totschlag gegen die Bauern auf, zur Verfolgung der Juden und zum Niederbrennen ihrer Synagogen. Und Prediger, die von seiner Kirche nicht lizensiert waren, wollte er dem Henker übergeben.

Gegen die Bauern hetzte er u.a. mit folgenden Worten:

"Steche, schlage, würge hie wer da kann, bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen ..." (Weimarer Ausgabe 18, S.357 f.)

Seine jüdischen Mitbürger verfolgte er u.a. mit der Aufforderungen:

"Man sollte ihre Synagoga oder Schulen mit Feuer anstecken, ... unserem Herrn und der Christenheit zu Ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien ..." (Von den Juden und ihren Lügen, Tomos 8, S.88 ff)

 

Und über Prediger, die ihm nicht genehm waren, sagte er:

"Will er predigen, so beweise er den Beruf und Befehl ... will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem Meister Hansen" (= Henker). (Tomos 5, S. 74 f.)

Das sind nur drei Beispiele aus einer Fülle von Hetzreden und unflätiger Schmähungen, mit denen Luther über Jahre hinweg Täufer, Bauern, Juden und Hexen bekämpfte und in den Tod trieb. Er gestand am Ende sogar selbst:

"Ich habe im Aufruhr alle Bauern erschlagen. All ihr Blut ist auf meinem Hals." (Tischreden, Weimarer Ausgabe 3, S.75) 1.

Hitler pries Luther als einen "großen Mann", denn:

"Er sah den Juden wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen." 2

Und der evangelische Landesbischof Sasse pries angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund:

"Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird ... damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt ..." 3

Der bekannte Philosoph Karl Jaspers schrieb über Luther: "Seine Ratschläge gegen die Juden hat Hitler genau ausgeführt." 4

Von Luthers Mordaufrufen blieb kaum jemand verschont. In Bezug auf die Türken riet er den Christen:

 

"...mit Freuden die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun, soviel sie immer mögen... werden sie darüber erschlagen, wohlan, so sind sie nicht allein Christen, sondern auch gehorsame, treue Untertanen gewesen, die Leib und Gut in Gottes Gehorsam bei ihren Oberherren zugesetzt haben. Selig und heilig sind sie ewiglich..." (Tomos 4, S.494 b f.)

Wucherer will er rädern und ädern lassen (Tomos 7, S.415) und für untreue Ehepartner fordert er den Tod:

 

"...es wäre besser: tot, tot mit ihm, um böseres Exempels willen zu meiden... es ist der Obrigkeit schuld: Warum tötet man die Ehebrecher nicht?" (zit.n.Böhme a.a.O., S.153)

 

Den Prostituierten ruft er zu:

 

"Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische, giftige Hure rädern und ädern lassen."

 

Besonders gefährdet sind bei ihm Frauen mit magischen Fähigkeiten:

 

"Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen... es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. Sie richten viel Schaden an... man töte sie..." (Weimarer Ausgabe 16, S.551)

 

Auch mit behinderten Kindern hat er keinerlei Mitleid:

"Wenn man aber von den teufelsähnlichen Kindern erzählt, von denen ich einige gesehen habe, so halte ich dafür, dass sie entweder vom Teufel entstellt, aber nicht von ihm gezeugt sind, oder dass es wahre Teufel sind." (Opera Exegetica, Erlanger Ausgabe II, S.127)

Und immer wieder berief sich Luther bei seinen blindwütigen Mord- und Verfolgungsaufrufen auf die Bibel - bezüglich der Hinrichtung von Ketzern auf den "Ketzertreiber" David und die frommen, alttestamentarischen Könige 5 und bezüglich der Juden auf Mose: "... man verbrenne ihre Synagogen ... zwinge sie zur Arbeit und gehe mit ihnen um nach aller Unbarmherzigkeit wie Mose tat in der Wüste und schlug Dreitausend tot, dass nicht der ganze Haufen verderben mußte." (Tomos 8, Jena 1562, S.101)

Nach heutigem Rechtsverständnis war Luther am Ende seines Lebens ein Krimineller, den jeder Staatsanwalt sofort verhaften ließe, wenn er seiner habhaft würde - wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Anstiftung zum Mord (§§ 26, 211 StGB), Anstiftung zum Landfriedensbruch (§§ 26, 125 StGB) und Anstiftung zur schweren Brandstiftung (§§ 26, 306 StGB).

Dennoch hängt das Bild eines Mannes, den man als notorischen Straftäter bezeichnen könnte, immer noch in den Amtsstuben lutherischer Bischöfe und Pfarrer. Und immer gibt es noch Martin-Luther-Straßen, Martin-Luther-Denkmäler und Martin-Luther-Schulen, in denen der Ungeist des Volksverhetzers aus Wittenberg an die Jugend weitergegeben wird. Von Adolf-Hitler-Straßen und Adolf-Hitler-Denkmälern wurde das Deutsche Volk 1945 befreit; der geistige Anstifter zu Hitlers Völkermord an den Juden hat hingegen weiterhin großen Einfluß auf die nach ihm benannte Organisation und deren Wirken in Schulen, an Universitäten, in Gesellschaft und Politik.

Der evangelische Landesbischof von Loewenich erklärte in einer Botschaft im Internet wörtlich: "Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat." Diese "Heimat" hatte bis in die jüngste Vergangenheit verheerende Folgen. Lutherische Bischöfe huldigten dem braunen Diktator und halfen ihm bei der Judenverfolgung (z.B. durch Öffnung der Kirchenregister). Man scheute sich nicht einmal, geisteskranke Kinder - unter Berufung auf Luthers Staatslehre - den Vernichtern "lebensunwerten Lebens" auszuliefern.

Hat die lutherische Institution dieser ihrer mörderischen Vergangenheit wirklich abgeschworen, solange sie sich nicht von ihrem Gründer und Vorbild Luther distanziert, sondern sich erneut zu einem Mann bekennt, aus dessen totalitärer Geisteshaltung die Kollaboration mit dem Nationalsozialismus und dessen Barbarei hervorging? Solange ein evangelischer Landesbischof die lutherische Tradition fortsetzen will, ist nicht auszuschließen, dass deren Unmenschlichkeit bei nächster Gelegenheit wieder ausbricht, wenn veränderte politische Verhältnisse dies zulassen. Wenn man bedenkt, dass man gegenwärtig einer anderen Organisation, die sich als "Kirche" bezeichnet, zu Recht vorhält, dass ihr verstorbener Gründer empfohlen haben soll, Gegner "auf das Straßenpflaster zu klatschen", dann ist es schlichtweg unvertretbar, über die nicht weniger schlimmen Aufrufe Luthers hinwegzugehen und es einem Kirchenführer nachzusehen, wenn er sich biedermännisch auf einen der übelsten Brandstifter der deutschen Geschichte beruft. Was man dem Führer der lutherischen Organisation in Bayern zugesteht, würde bei jeder anderen Gruppierung unverzüglich den Verfassungsschutz auf den Plan rufen und vermutlich über kurz oder lang zum Verbot der Organisation führen.

Mindestens müßte diese den lückenlosen Nachweis führen, dass in ihren Denkungs- und Verhaltensweisen "nichts zurückgeblieben" ist. Wie wir noch sehen werden, führt die Evangelisch-Lutherische Kirche im Gegenteil seit Jahren den Beweis, dass sich der Ungeist Luthers erneut austobt.

2. Eine freiheitsfeindliche Lehre

Vorweg sei jedoch die Frage aufgeworfen, inwieweit das Menschenbild der Lehre der Evangelisch-Lutherischen Kirche mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar ist. Vieles spricht dafür, dass bei manchen Komponenten der lutherischen Theologie die Würde des Menschen im Sinne einer selbstverantwortlichen Person, die sich frei für Gut und Böse entscheiden kann, nicht mehr gewahrt ist.

Bemerkenswerterweise hat darauf ausgerechnet der Sektenbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Dr. Wolfgang Behnk, in seiner Dissertation aufmerksam gemacht. Er analysiert hierbei Luthers Schrift "Gegen den freien Willen" 6 und weist nach, dass Luther die Freiheit des Menschen, sich für oder gegen Gott zu entscheiden "als theologisch völlig unhaltbar zurückzuweisen" sucht (S.329). Und er fragt, ob der theologisch-anthro­pologische Aspekt von Luthers Lehre "nicht wenigstens tendenziell den seltsamen Beigeschmack einer 'sklavischen', fromm 'erschauernden', fatalistisch 'todesbereiten Schicksalsergebenheit' bekommt, wie es ja von M. Schüler im betonten Anschluß an den Reformator als das Eigentliche des lutherischen Glaubens herausgestrichen wurde" (S.326). Weiter konstatiert der Doktorand Behnk, der sich heute so gern zum Hüter der Grundrechte in anderen Religionsgemeinschaften aufschwingt: "Der menschliche Wille, so Luther, kann unmöglich in irgendeiner Hinsicht frei wirksam werden, wenn Gottes Wille alle Wirksamkeit sich selbst allein vorbehält und folglich auch alles menschliche Wollen in diese einbezieht" (S.333). Behnk räumt weiter ein: "Der Wille des Menschen erscheint ... auch dem Bösen gegenüber völlig entscheidungsunfähig" , der Mensch wird zum "Objekt von über ihn verfügender metaphysischer Gewalten" (S.338) - "eben Gottes oder Satans -, welche über ihn totale Verfügungsgewalt haben, so dass er sich deren Wollen nicht entziehen kann" (S.339). Kein Wunder, dass der angehende Sektenbeauftragte schließlich vermerkt, dass Luthers Lehre "äußerst gefährlich" sei (S.344).

Am gefährlichsten wird sie dadurch, dass sie den Menschen zum Spielball der Prädestination Gottes oder finsterer Mächte (!) macht. Worum es hierbei geht, entlarvt Behnk selbst mit der Feststellung, "dass sehr wohl der Eindruck entstehen kann, als ob Luther den Menschen nun doch auch die Schuld an ihrer Bosheit abspricht und dieselbe Gott zuweist. Gott erschien demnach ... nicht bloß als derjenige, der im Bösen und durch das Böse wirkt, sondern auch als der, der den Menschen kraft seines ewigen Willens als Bösen schafft und zur Verdammnis bestimmt." (S.350 ff). "Pointiert gesagt, sieht es so aus, als ob es allein an Gott und in keiner Weise an uns liegt, ob wir unehrenhafte, unbrauchbare, schlechte, der Vernichtung anheimgestellte 'Gefäße' sind oder nicht." (S.351). Das Vorbild der Evangelisch-Lutherischen Kirche beschreibt nach der Feststellung ihres Sektenbeauftragten den Willen Gottes "nicht mehr als konkrete Freiheit zur Liebe und Gemeinschaft mit den Menschen ..., sondern als ... Freiheit, die Gott sich über alles hinaus und unter Einschluß von allem - auch von Haß und Tötung und Verdammung - vorbehalten hat." (S.363)

Am Ende seiner Arbeit stellt Behnk unmißverständlich klar, dass "Luthers Willenslehre auch gerade heute noch theologisch aktuell und ökumenisch relevant" (S.398) und, was entscheidend ist, "letztlich verbindlich" (S.397) sei.

3. Demoralisierende Folgen

Die Ungeheuerlichkeiten dieser Theologie, die den Gläubigen, der sie ernst nimmt, in Angst, Unfreiheit und Fatalismus versetzen muß, ist ein Angriff auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde. Sie zerstört das individuelle und soziale Verantwortungsbewußtsein des Menschen, der "dem Bösen gegenüber völlig entscheidungsunfähig" ist. Es handelt sich um eine Theologie, die nur mehr als sozialschädlich bezeichnet werden kann, weil sie die eigenverantwortliche Entwicklung und Verwirklichung höherer ethischer und moralischer Werte ausschließt.

Welche Folgen die freiheitsfeindliche Lehre der Lutherkirche hat, ist u.a. in Sanatorien zu besichtigen, in denen lutherische Geistliche ihrer Depressionen Herr zu werden versuchen. Wie würde man eine nicht privilegierte Religionsgemeinschaft beurteilen, deren Personal unter solchen Berufskrankheiten leiden würde? Wie würde man beispielsweise mit einer der neuen religiösen Bewegungen verfahren, wenn sie in ihren Reihen auch nur einige, geschweige denn so viele drogenabhängige Jugendliche hätte, wie die Evangelisch-Lutherische Kirche? Oder was würde man sagen, wenn ein in einer außerkirchlichen Religionsgemeinschaft Verantwortlicher seine Frau umbringen und dann aus dem Untersuchungsgefängnis heraus für die Ermordete eine Todesanzeige aufgäbe, in der er für alles einen grausamen Gott verantwortlich macht - mit Hilfe des alttestamentarischen Bibelzitats: "Du hast dich mir verwandelt in einen Grausamen und streitest gegen mich mit der Stärke deiner Hand"? Man würde nicht nur den mutmaßlichen Täter, sondern die ganze Glaubensgemeinschaft wegen ihrer "gefährlichen Lehre" zur Verantwortung ziehen und "geeignete Maßnahmen" ergreifen, um weiteres Unheil abzuwenden.

"Ekklesiogene Neurosen" wurden in Medizin und Psychologie inzwischen zu einem gängigen Begriff Während die Gläubigen Luthers von einem Willkürgott bedroht sind, der ihnen die Willensfreiheit nimmt, hängt über den Katholiken ein Leben lang das Damoklesschwert ewiger Verdammnis, wenn sie "Gnadenmittel" ihrer Kirche nicht regelmäßig bzw. nicht rechtzeitig vor ihrem Ableben nutzen. Wer im "Zustand schwerer Sünde" nicht mehr rechtzeitig einen Beichtstuhl erreicht und stirbt, landet für ewig in der Hölle. Der Jesuit und Psychotherapeut Rupert Lay konstatierte in einem Interview mit der Woche auf die Frage, was er zu dem Vorwurf, dass die inneren Strukturen der Kirche Menschen krank machen, sage u.a.: "Die Hälfte der Patienten, die zu mir in Therapie kommen, sind krank geworden durch Erfahrungen, die sie in ihrer Kindheit und Jugend mit der Kirche gemacht haben" 7 Das katholische Würzburg ist nach den Ergebnissen einer Universitätsstudie nicht zufällig eine "Hochburg der Selbstmörder" (Main-Post v.3.7.1999). Als eine der Ursachen dafür, dass sich in Würzburg und Umgebung in den Jahren 1989 - 1997 29 % mehr Menschen als im übrigen Deutschland umbrachten, nennen die Forscher "das konservative, stark katholisch geprägte Würzburger Milieu". Diese Lebenshaltung der Stadt mache Absteigern das Leben schwer, manchmal unmöglich. Eine in Berlin erstellte Studie ergab, dass von 22.000 Ratsuchenden beim ärztlichen Hilfsdienst für Selbstmordgefährdete 3.500 Ratsuchende unter kirchenbedingten Neurosen litten (SZ v.27.10.1998). Unter dem psychischen Druck eines furchterregenden Gottesbildes leiden nicht nur einfache Kirchenmitglieder, sondern nicht zuletzt die kirchlichen Hirten selbst. Bis zu 10 % katholischer Priester und evangelischer Pfarrer sind alkohol- oder tablettenabhängig (Volksblatt Würzburg v.19.7.1999).

Auch der sich häufende Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen durch kirchliche Amtsträger ist Ausdruck seelischer Gestörtheit und Demoralisierung, die durch das kirchliche Milieu offensichtlich verstärkt werden. Inzwischen wurden Berichte über sexuelle Übergriffe von Priestern und Ordensleuten schon fast zur Normalität. Die Opfer dieser Mißhandlungen leiden meist über Jahre und Jahrzehnte seelisch unter den Demütigungen, viele werden arbeits- und beziehungsunfähig. Manchen gelingt es erst nach vielen Jahren ihr Schweigen über die unglaublichen Vorgänge zu brechen. Der Ire John Prior ging erst 40 Jahre nach Beendigung seines Martyriums, das er in einem kirchlichen Erziehungsheim erlitten hatte, an die Öffentlichkeit. Er wurde jahrelang sexuell mißbraucht, und zwar von mehreren Patres und Laienbrüdern. Einer seiner Schulkameraden wurde sogar zu Tode geprügelt (ZDF Auslandsjournal v. 2.9.1999). Experten schätzen, dass in den USA 2.000 der 51.000 katholischen Priester in den letzten 20 Jahren des sexuellen Mißbrauchs beschuldigt wurden (Hanauer Anzeiger v. 13.7.1998). Für Deutschland schätzt Prof.Mynarek den Anteil pädophiler Priester ebenfalls auf 3 - 5 % (Fernsehmagazin "Akte 97" vom 14.9.1999). Seit den 80er Jahren zahlte die Katholische Kirche der Vereinigten Staaten 800 Millionen Dollar an Entschädigungen und Schmerzensgeld an die Familien sexuell mißbrauchter Meßdiener (Süddeutsche Zeitung v. 13.7.1998).

4. Verfassungsfeindliche Intoleranz

Als Luther im Jahr 1521 auf dem Reichstag zu Worms die Freiheit des Gewissens für sich in Anspruch nahm, dachte er gar nicht daran, diese Freiheit auch Andersgläubigen zuzubilligen. Seine späteren Hinrichtungsempfehlungen und Verfolgungsaufrufe gegen Ketzer und Juden waren nicht nur Entgleisungen eines alternden und kranken Religionsführers, sie waren vielmehr von vornherein in seiner Lehre angelegt. Im Kompendium der Kirchengeschichte von Karl Heussi, einem Standardwerk für Theologiestudenten, heißt es hierzu, dass die Gewissensfreiheit für Luther darin bestand, "die objektiv vorhandene, göttliche Autorität anerkennen zu dürfen", nicht jedoch darin, sich eine eigene religiöse Anschauung bilden zu dürfen. "Toleranz im Sinne der Anerkennung anderer Überzeugungen als Gleichberechtigter ist auf diesem Standpunkt unmöglich. Aus der Pflicht der Obrigkeit, Zwietracht und Aufruhr zu verhindern, folgt, dass sie in ihrem Territorium nur eine Art Gottesdienst und das Hervortreten nur einer religiösen Überzeugung gestatten kann. ... Die altkirchlichen Dogmen ... waren durch das Reichsrecht geschützt; Widerspruch gegen sie war Gotteslästerung und Störung der öffentlichen Ordnung. Daher wurden die Ketzer (z.B. Taufgesinnte, auch bei sonstiger völliger Harmlosigkeit) am Leben gestraft ... Luther berief sich dafür auf das Alte Testament, auf Mose ..." 8

Auch hier also wieder die verhängnisvollen biblischen Wurzeln. Was Luther unter Berufung auf die Bibel an Haß und Gewalttätigkeit gegen Andersgläubige recht war, ist heute den Skinheads bei ihrem Fremdenhaß billig. Die Gespenster der dunklen Passagen der Bibel, die von Luther über Hitler bis zu Tudjman immer wieder belebt wurden, hängen wie ein Menetekel im Unterbewußtsein der abendländischen Menschheit. Jugendliche, die die Bibel und Luthers Aufforderung zu Gewalttätigkeit lesen, müssen den Eindruck gewinnen, dass sie sich mit Fremdenhaß und Rechtsextremismus in bester Gesellschaft befinden.

Als im Jahr 1948 der Parlamentarische Rat in Bonn zusammentrat, um einen Grundrechtskatalog zu formulieren, der die Religionsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet, war in der römischen Jesuitenzeitung "civiltá.catholica" zu lesen: Da die Katholische Kirche die allein wahre Kirche sei, könne nur sie das Recht auf Freiheit beanspruchen, da dieses Recht allein der Wahrheit und niemals dem Irrtum zukomme. Das geschah unter dem Pontifikat Pius XII., der ebenso wie seine Vorgänger die Anerkennung von Religionsfreiheit und Toleranz stets ablehnte. Auf "die Pflicht, sittliche und religiöse Irrtümer zu unterdrücken", wollte er nur aus taktischen Gründen verzichten. Ein Staat, der jeden Bürger gleiche Gedanken und Überzeugungsfreiheit gewährt, war für die Kirche weiter undenkbar. Der ehemalige Verfassungsrichter Böckenförde resümiert zu Recht: "Diese Theorie war prinzipiell sozial unverträglich".

Sie ist es immer noch. Die Anerkennung von Kirchen mit einem "sozial unverträglichen" Freiheitsverständnis als Körperschaften Öffentlichen Rechts war ein Geburtsfehler des "Staatskirchenrechts", der nicht ohne Folgen blieb. Seit die Amtskirchen unter Mitgliederschwund leiden und neue religiöse Bewegungen entstehen, keimt ihr alter Inquisitionsgeist wieder auf. Katholische Bischöfe und evangelische Landeskirchen unterhalten sogenannte Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte, die gegen neue religiöse Bewegungen mit harten Bandagen kämpfen. Die religiösen Konkurrenten werden pauschal als "gefährliche Sekten" stigmatisiert, wobei ihnen negative Eigenschaften zugesprochen werden, die man vorwiegend aus der kirchlichen Vergangenheit kennt: Absolutheitsansprüche, totalitäre Vereinnahmung von Mitgliedern, pekuniäre Begehrlichkeit etc. Wer von Kirchenräten und Prälaten das Sektenetikett angeheftet bekommt, wird zum Außenseiter der Gesellschaft, dem man als Gemeinde keine Infostände genehmigt, als Hotel keine Vortragsräume vermietet und von dem man als Zeitung keine Anzeigenaufträge entgegennimmt 9.

Es ist keine Übertreibung, von einer "Sektenjagd" zu sprechen, die teilweise faschistische Züge trägt 10.

Den kirchlichen Sektenbeauftragten schlossen sich inzwischen staatliche Kollegen an, die in Form von staatlichen Warnungen unbesehen weiterreichen, was sie an kirchlichen Projektionen geliefert bekommen. Der Korporationsstatus ermöglicht es den Kirchen, mit dem Staat gewissermassen von Amtsträger zu Amtsträger zu verhandeln und beim Kampf gegen Andersgläubige in der Öffentlichkeit wie Sachverständige aufzutreten, obwohl man rein apologetische Interessen verfolgt. Die öffentlich-rechtlichen Kirchenkörperschaften wurden zum Kampfbund gegen die Religionsfreiheit Andersdenkender. Das biblische Programm der Intoleranz höhlt ein wichtiges Freiheitsrecht des Grundgesetzes mehr und mehr aus. 11

1 vgl. zum Ganzen vor allem Hans-Jürgen Böhme, Die Lehre M. Luthers - ein Mythos zerbricht!, Selbstverlag, 1994, zu beziehen (kostenlos) beim Autor unter der Anschrift: Badstr.28 a, 91287 Plech

2 (zit. nach Friedrich Heer, Gottes erste Liebe, 1967, S.380)

3 (Sasse im Vorwort seines Buches "Martin Luther über die Juden: Weg mit ihnen!", 1938)

4 (Der philosophische Glaube, 1962, S.90)

5 Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte, 18. Aufl., 1991, S.309

6 Wolfgang Behnk, Contra Liberum Arbitrium Pro Gratia - Die Willenslehre und Christuszeugnis bei Luther und ihre Interpretation durch die neuere Lutherforschung, Europäische Hochschulschriften, Reihe Theologie, Frankfurt am Main 1982

7Die Woche vom 3.11.1995; vgl. zum Ganzen auch Wendell W. Watters, Tödliche Lehre, 1995, der aus der Sicht eines Psychiaters die neurotisierenden Folgen kirchlicher Indoktrination schildert; ferner Robert Kehl, Der Wandel im religiösen Denken, Bd.I: Kirchenreform mit Vergangenheitsbewältigung, Karlsruhe 1998 (hrsg. vom Landesprediger der Freireligiösen Landesgemeinde Baden Dr.phil. Eckhart Pilick); der angesehene Schweizer Jurist und Verfasser rechtswissenschaftlicher und religionswissenschaftlicher Schriften stellt u.a. fest: "Charakteristisch für das traditionelle Christentum ist sodann das, was man gemeinhin als Angstreligion bezeichnet. 'Es ist schrecklich, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen', sagt der Verfasser des Hebräerbriefes. Der Gott des Paulus ist vor allem ein zorniger Gott. Und die Kirche und die Gemeinschaften taten (und tun zum Teil heute noch) das übrige, um die Angst zum hervorstechendsten Merkmal des Christentums zu machen. Die Drohung mit der Feuerhölle und mit göttlichen Gerichten nimmt in der Verkündigung, namentlich in den christlichen Gemeinschaftskreisen, immer noch einen ersten Platz ein. Die paulinische Kirche hat die Frohbotschaft Jesu gewissermaßen fast zu einer Drohbotschaft gemacht." (a.a.O., S.320 f.).

8 Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte, 18. Aufl., 1991, S.308 f.

9 vgl. zu Einzelheiten Besier/Scheuch (Hrsg.), Die neuen Inquisitoren, 1999, Bd. I und Bd. II

10 So beispielsweise Kriele, ZRP 1998, S.231 ff und S.349 ff

11 vgl.z.Ganzen auch Hubertus Mynarek, Die Neue Inquisition - Sektenjagd in Deutschland, 1999, der eindrücklich die Verbindungen zwischen der alten Inquisition und der neuerlichen Verfolgung Andersgläubiger aufzeigt.

Die verfassungsfeindlichen Züge

der Amtskirchen

So lange die beiden kirchlichen Institutionen die Texte der Bibel einschränkungslos als verbindliche Glaubensinhalte dekretieren, ohne sich von den grausamen und menschenrechtswidrigen Textpassagen (wie sie beispielsweise im vorigen Kapitel zitiert wurden) zu distanzieren, handelt es sich im Grunde genommen um verfassungsfeindliche Organisationen. So jedenfalls bezeichnet man Vereinigungen, die eine verfassungswidrige Satzung haben und deshalb normalerweise aufgelöst werden, soweit sie sich von ihren verfassungswidrigen Inhalten nicht trennen. Bei den Kirchen kommt hinzu, dass nicht nur ein Teil ihrer "Vereins­satzung" verfassungswidrige Züge trägt, sondern sich auch ihre Führer vielfach verfassungsfeindlich verhielten bzw. verhalten. Auch das kirchliche Menschenbild erweist sich in mancher Hinsicht als krass verfassungswidrig.

1. Luthers Mordaufrufe

Bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche trifft dies alles sogar auf deren Gründer zu, der bis heute ihr Vorbild ist. Martin Luther rief bekanntlich zu Mord und Totschlag gegen die Bauern auf, zur Verfolgung der Juden und zum Niederbrennen ihrer Synagogen. Und Prediger, die von seiner Kirche nicht lizensiert waren, wollte er dem Henker übergeben.

Gegen die Bauern hetzte er u.a. mit folgenden Worten:

"Steche, schlage, würge hie wer da kann, bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen ..." (Weimarer Ausgabe 18, S.357 f.)

Seine jüdischen Mitbürger verfolgte er u.a. mit der Aufforderungen:

"Man sollte ihre Synagoga oder Schulen mit Feuer anstecken, ... unserem Herrn und der Christenheit zu Ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien ..." (Von den Juden und ihren Lügen, Tomos 8, S.88 ff)

 

Und über Prediger, die ihm nicht genehm waren, sagte er:

"Will er predigen, so beweise er den Beruf und Befehl ... will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem Meister Hansen" (= Henker). (Tomos 5, S. 74 f.)

Das sind nur drei Beispiele aus einer Fülle von Hetzreden und unflätiger Schmähungen, mit denen Luther über Jahre hinweg Täufer, Bauern, Juden und Hexen bekämpfte und in den Tod trieb. Er gestand am Ende sogar selbst:

"Ich habe im Aufruhr alle Bauern erschlagen. All ihr Blut ist auf meinem Hals." (Tischreden, Weimarer Ausgabe 3, S.75) 1.

Hitler pries Luther als einen "großen Mann", denn:

"Er sah den Juden wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen." 2

Und der evangelische Landesbischof Sasse pries angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund:

"Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird ... damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt ..." 3

Der bekannte Philosoph Karl Jaspers schrieb über Luther: "Seine Ratschläge gegen die Juden hat Hitler genau ausgeführt." 4

Von Luthers Mordaufrufen blieb kaum jemand verschont. In Bezug auf die Türken riet er den Christen:

 

"...mit Freuden die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun, soviel sie immer mögen... werden sie darüber erschlagen, wohlan, so sind sie nicht allein Christen, sondern auch gehorsame, treue Untertanen gewesen, die Leib und Gut in Gottes Gehorsam bei ihren Oberherren zugesetzt haben. Selig und heilig sind sie ewiglich..." (Tomos 4, S.494 b f.)

Wucherer will er rädern und ädern lassen (Tomos 7, S.415) und für untreue Ehepartner fordert er den Tod:

 

"...es wäre besser: tot, tot mit ihm, um böseres Exempels willen zu meiden... es ist der Obrigkeit schuld: Warum tötet man die Ehebrecher nicht?" (zit.n.Böhme a.a.O., S.153)

 

Den Prostituierten ruft er zu:

 

"Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische, giftige Hure rädern und ädern lassen."

 

Besonders gefährdet sind bei ihm Frauen mit magischen Fähigkeiten:

 

"Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen... es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. Sie richten viel Schaden an... man töte sie..." (Weimarer Ausgabe 16, S.551)

 

Auch mit behinderten Kindern hat er keinerlei Mitleid:

"Wenn man aber von den teufelsähnlichen Kindern erzählt, von denen ich einige gesehen habe, so halte ich dafür, dass sie entweder vom Teufel entstellt, aber nicht von ihm gezeugt sind, oder dass es wahre Teufel sind." (Opera Exegetica, Erlanger Ausgabe II, S.127)

Und immer wieder berief sich Luther bei seinen blindwütigen Mord- und Verfolgungsaufrufen auf die Bibel - bezüglich der Hinrichtung von Ketzern auf den "Ketzertreiber" David und die frommen, alttestamentarischen Könige 5 und bezüglich der Juden auf Mose: "... man verbrenne ihre Synagogen ... zwinge sie zur Arbeit und gehe mit ihnen um nach aller Unbarmherzigkeit wie Mose tat in der Wüste und schlug Dreitausend tot, dass nicht der ganze Haufen verderben mußte." (Tomos 8, Jena 1562, S.101)

Nach heutigem Rechtsverständnis war Luther am Ende seines Lebens ein Krimineller, den jeder Staatsanwalt sofort verhaften ließe, wenn er seiner habhaft würde - wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Anstiftung zum Mord (§§ 26, 211 StGB), Anstiftung zum Landfriedensbruch (§§ 26, 125 StGB) und Anstiftung zur schweren Brandstiftung (§§ 26, 306 StGB).

Dennoch hängt das Bild eines Mannes, den man als notorischen Straftäter bezeichnen könnte, immer noch in den Amtsstuben lutherischer Bischöfe und Pfarrer. Und immer gibt es noch Martin-Luther-Straßen, Martin-Luther-Denkmäler und Martin-Luther-Schulen, in denen der Ungeist des Volksverhetzers aus Wittenberg an die Jugend weitergegeben wird. Von Adolf-Hitler-Straßen und Adolf-Hitler-Denkmälern wurde das Deutsche Volk 1945 befreit; der geistige Anstifter zu Hitlers Völkermord an den Juden hat hingegen weiterhin großen Einfluß auf die nach ihm benannte Organisation und deren Wirken in Schulen, an Universitäten, in Gesellschaft und Politik.

Der evangelische Landesbischof von Loewenich erklärte in einer Botschaft im Internet wörtlich: "Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat." Diese "Heimat" hatte bis in die jüngste Vergangenheit verheerende Folgen. Lutherische Bischöfe huldigten dem braunen Diktator und halfen ihm bei der Judenverfolgung (z.B. durch Öffnung der Kirchenregister). Man scheute sich nicht einmal, geisteskranke Kinder - unter Berufung auf Luthers Staatslehre - den Vernichtern "lebensunwerten Lebens" auszuliefern.

Hat die lutherische Institution dieser ihrer mörderischen Vergangenheit wirklich abgeschworen, solange sie sich nicht von ihrem Gründer und Vorbild Luther distanziert, sondern sich erneut zu einem Mann bekennt, aus dessen totalitärer Geisteshaltung die Kollaboration mit dem Nationalsozialismus und dessen Barbarei hervorging? Solange ein evangelischer Landesbischof die lutherische Tradition fortsetzen will, ist nicht auszuschließen, dass deren Unmenschlichkeit bei nächster Gelegenheit wieder ausbricht, wenn veränderte politische Verhältnisse dies zulassen. Wenn man bedenkt, dass man gegenwärtig einer anderen Organisation, die sich als "Kirche" bezeichnet, zu Recht vorhält, dass ihr verstorbener Gründer empfohlen haben soll, Gegner "auf das Straßenpflaster zu klatschen", dann ist es schlichtweg unvertretbar, über die nicht weniger schlimmen Aufrufe Luthers hinwegzugehen und es einem Kirchenführer nachzusehen, wenn er sich biedermännisch auf einen der übelsten Brandstifter der deutschen Geschichte beruft. Was man dem Führer der lutherischen Organisation in Bayern zugesteht, würde bei jeder anderen Gruppierung unverzüglich den Verfassungsschutz auf den Plan rufen und vermutlich über kurz oder lang zum Verbot der Organisation führen.

Mindestens müßte diese den lückenlosen Nachweis führen, dass in ihren Denkungs- und Verhaltensweisen "nichts zurückgeblieben" ist. Wie wir noch sehen werden, führt die Evangelisch-Lutherische Kirche im Gegenteil seit Jahren den Beweis, dass sich der Ungeist Luthers erneut austobt.

2. Eine freiheitsfeindliche Lehre

Vorweg sei jedoch die Frage aufgeworfen, inwieweit das Menschenbild der Lehre der Evangelisch-Lutherischen Kirche mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar ist. Vieles spricht dafür, dass bei manchen Komponenten der lutherischen Theologie die Würde des Menschen im Sinne einer selbstverantwortlichen Person, die sich frei für Gut und Böse entscheiden kann, nicht mehr gewahrt ist.

Bemerkenswerterweise hat darauf ausgerechnet der Sektenbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Dr. Wolfgang Behnk, in seiner Dissertation aufmerksam gemacht. Er analysiert hierbei Luthers Schrift "Gegen den freien Willen" 6 und weist nach, dass Luther die Freiheit des Menschen, sich für oder gegen Gott zu entscheiden "als theologisch völlig unhaltbar zurückzuweisen" sucht (S.329). Und er fragt, ob der theologisch-anthro­pologische Aspekt von Luthers Lehre "nicht wenigstens tendenziell den seltsamen Beigeschmack einer 'sklavischen', fromm 'erschauernden', fatalistisch 'todesbereiten Schicksalsergebenheit' bekommt, wie es ja von M. Schüler im betonten Anschluß an den Reformator als das Eigentliche des lutherischen Glaubens herausgestrichen wurde" (S.326). Weiter konstatiert der Doktorand Behnk, der sich heute so gern zum Hüter der Grundrechte in anderen Religionsgemeinschaften aufschwingt: "Der menschliche Wille, so Luther, kann unmöglich in irgendeiner Hinsicht frei wirksam werden, wenn Gottes Wille alle Wirksamkeit sich selbst allein vorbehält und folglich auch alles menschliche Wollen in diese einbezieht" (S.333). Behnk räumt weiter ein: "Der Wille des Menschen erscheint ... auch dem Bösen gegenüber völlig entscheidungsunfähig" , der Mensch wird zum "Objekt von über ihn verfügender metaphysischer Gewalten" (S.338) - "eben Gottes oder Satans -, welche über ihn totale Verfügungsgewalt haben, so dass er sich deren Wollen nicht entziehen kann" (S.339). Kein Wunder, dass der angehende Sektenbeauftragte schließlich vermerkt, dass Luthers Lehre "äußerst gefährlich" sei (S.344).

Am gefährlichsten wird sie dadurch, dass sie den Menschen zum Spielball der Prädestination Gottes oder finsterer Mächte (!) macht. Worum es hierbei geht, entlarvt Behnk selbst mit der Feststellung, "dass sehr wohl der Eindruck entstehen kann, als ob Luther den Menschen nun doch auch die Schuld an ihrer Bosheit abspricht und dieselbe Gott zuweist. Gott erschien demnach ... nicht bloß als derjenige, der im Bösen und durch das Böse wirkt, sondern auch als der, der den Menschen kraft seines ewigen Willens als Bösen schafft und zur Verdammnis bestimmt." (S.350 ff). "Pointiert gesagt, sieht es so aus, als ob es allein an Gott und in keiner Weise an uns liegt, ob wir unehrenhafte, unbrauchbare, schlechte, der Vernichtung anheimgestellte 'Gefäße' sind oder nicht." (S.351). Das Vorbild der Evangelisch-Lutherischen Kirche beschreibt nach der Feststellung ihres Sektenbeauftragten den Willen Gottes "nicht mehr als konkrete Freiheit zur Liebe und Gemeinschaft mit den Menschen ..., sondern als ... Freiheit, die Gott sich über alles hinaus und unter Einschluß von allem - auch von Haß und Tötung und Verdammung - vorbehalten hat." (S.363)

Am Ende seiner Arbeit stellt Behnk unmißverständlich klar, dass "Luthers Willenslehre auch gerade heute noch theologisch aktuell und ökumenisch relevant" (S.398) und, was entscheidend ist, "letztlich verbindlich" (S.397) sei.

3. Demoralisierende Folgen

Die Ungeheuerlichkeiten dieser Theologie, die den Gläubigen, der sie ernst nimmt, in Angst, Unfreiheit und Fatalismus versetzen muß, ist ein Angriff auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde. Sie zerstört das individuelle und soziale Verantwortungsbewußtsein des Menschen, der "dem Bösen gegenüber völlig entscheidungsunfähig" ist. Es handelt sich um eine Theologie, die nur mehr als sozialschädlich bezeichnet werden kann, weil sie die eigenverantwortliche Entwicklung und Verwirklichung höherer ethischer und moralischer Werte ausschließt.

Welche Folgen die freiheitsfeindliche Lehre der Lutherkirche hat, ist u.a. in Sanatorien zu besichtigen, in denen lutherische Geistliche ihrer Depressionen Herr zu werden versuchen. Wie würde man eine nicht privilegierte Religionsgemeinschaft beurteilen, deren Personal unter solchen Berufskrankheiten leiden würde? Wie würde man beispielsweise mit einer der neuen religiösen Bewegungen verfahren, wenn sie in ihren Reihen auch nur einige, geschweige denn so viele drogenabhängige Jugendliche hätte, wie die Evangelisch-Lutherische Kirche? Oder was würde man sagen, wenn ein in einer außerkirchlichen Religionsgemeinschaft Verantwortlicher seine Frau umbringen und dann aus dem Untersuchungsgefängnis heraus für die Ermordete eine Todesanzeige aufgäbe, in der er für alles einen grausamen Gott verantwortlich macht - mit Hilfe des alttestamentarischen Bibelzitats: "Du hast dich mir verwandelt in einen Grausamen und streitest gegen mich mit der Stärke deiner Hand"? Man würde nicht nur den mutmaßlichen Täter, sondern die ganze Glaubensgemeinschaft wegen ihrer "gefährlichen Lehre" zur Verantwortung ziehen und "geeignete Maßnahmen" ergreifen, um weiteres Unheil abzuwenden.

"Ekklesiogene Neurosen" wurden in Medizin und Psychologie inzwischen zu einem gängigen Begriff Während die Gläubigen Luthers von einem Willkürgott bedroht sind, der ihnen die Willensfreiheit nimmt, hängt über den Katholiken ein Leben lang das Damoklesschwert ewiger Verdammnis, wenn sie "Gnadenmittel" ihrer Kirche nicht regelmäßig bzw. nicht rechtzeitig vor ihrem Ableben nutzen. Wer im "Zustand schwerer Sünde" nicht mehr rechtzeitig einen Beichtstuhl erreicht und stirbt, landet für ewig in der Hölle. Der Jesuit und Psychotherapeut Rupert Lay konstatierte in einem Interview mit der Woche auf die Frage, was er zu dem Vorwurf, dass die inneren Strukturen der Kirche Menschen krank machen, sage u.a.: "Die Hälfte der Patienten, die zu mir in Therapie kommen, sind krank geworden durch Erfahrungen, die sie in ihrer Kindheit und Jugend mit der Kirche gemacht haben" 7 Das katholische Würzburg ist nach den Ergebnissen einer Universitätsstudie nicht zufällig eine "Hochburg der Selbstmörder" (Main-Post v.3.7.1999). Als eine der Ursachen dafür, dass sich in Würzburg und Umgebung in den Jahren 1989 - 1997 29 % mehr Menschen als im übrigen Deutschland umbrachten, nennen die Forscher "das konservative, stark katholisch geprägte Würzburger Milieu". Diese Lebenshaltung der Stadt mache Absteigern das Leben schwer, manchmal unmöglich. Eine in Berlin erstellte Studie ergab, dass von 22.000 Ratsuchenden beim ärztlichen Hilfsdienst für Selbstmordgefährdete 3.500 Ratsuchende unter kirchenbedingten Neurosen litten (SZ v.27.10.1998). Unter dem psychischen Druck eines furchterregenden Gottesbildes leiden nicht nur einfache Kirchenmitglieder, sondern nicht zuletzt die kirchlichen Hirten selbst. Bis zu 10 % katholischer Priester und evangelischer Pfarrer sind alkohol- oder tablettenabhängig (Volksblatt Würzburg v.19.7.1999).

Auch der sich häufende Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen durch kirchliche Amtsträger ist Ausdruck seelischer Gestörtheit und Demoralisierung, die durch das kirchliche Milieu offensichtlich verstärkt werden. Inzwischen wurden Berichte über sexuelle Übergriffe von Priestern und Ordensleuten schon fast zur Normalität. Die Opfer dieser Mißhandlungen leiden meist über Jahre und Jahrzehnte seelisch unter den Demütigungen, viele werden arbeits- und beziehungsunfähig. Manchen gelingt es erst nach vielen Jahren ihr Schweigen über die unglaublichen Vorgänge zu brechen. Der Ire John Prior ging erst 40 Jahre nach Beendigung seines Martyriums, das er in einem kirchlichen Erziehungsheim erlitten hatte, an die Öffentlichkeit. Er wurde jahrelang sexuell mißbraucht, und zwar von mehreren Patres und Laienbrüdern. Einer seiner Schulkameraden wurde sogar zu Tode geprügelt (ZDF Auslandsjournal v. 2.9.1999). Experten schätzen, dass in den USA 2.000 der 51.000 katholischen Priester in den letzten 20 Jahren des sexuellen Mißbrauchs beschuldigt wurden (Hanauer Anzeiger v. 13.7.1998). Für Deutschland schätzt Prof.Mynarek den Anteil pädophiler Priester ebenfalls auf 3 - 5 % (Fernsehmagazin "Akte 97" vom 14.9.1999). Seit den 80er Jahren zahlte die Katholische Kirche der Vereinigten Staaten 800 Millionen Dollar an Entschädigungen und Schmerzensgeld an die Familien sexuell mißbrauchter Meßdiener (Süddeutsche Zeitung v. 13.7.1998).

4. Verfassungsfeindliche Intoleranz

Als Luther im Jahr 1521 auf dem Reichstag zu Worms die Freiheit des Gewissens für sich in Anspruch nahm, dachte er gar nicht daran, diese Freiheit auch Andersgläubigen zuzubilligen. Seine späteren Hinrichtungsempfehlungen und Verfolgungsaufrufe gegen Ketzer und Juden waren nicht nur Entgleisungen eines alternden und kranken Religionsführers, sie waren vielmehr von vornherein in seiner Lehre angelegt. Im Kompendium der Kirchengeschichte von Karl Heussi, einem Standardwerk für Theologiestudenten, heißt es hierzu, dass die Gewissensfreiheit für Luther darin bestand, "die objektiv vorhandene, göttliche Autorität anerkennen zu dürfen", nicht jedoch darin, sich eine eigene religiöse Anschauung bilden zu dürfen. "Toleranz im Sinne der Anerkennung anderer Überzeugungen als Gleichberechtigter ist auf diesem Standpunkt unmöglich. Aus der Pflicht der Obrigkeit, Zwietracht und Aufruhr zu verhindern, folgt, dass sie in ihrem Territorium nur eine Art Gottesdienst und das Hervortreten nur einer religiösen Überzeugung gestatten kann. ... Die altkirchlichen Dogmen ... waren durch das Reichsrecht geschützt; Widerspruch gegen sie war Gotteslästerung und Störung der öffentlichen Ordnung. Daher wurden die Ketzer (z.B. Taufgesinnte, auch bei sonstiger völliger Harmlosigkeit) am Leben gestraft ... Luther berief sich dafür auf das Alte Testament, auf Mose ..." 8

Auch hier also wieder die verhängnisvollen biblischen Wurzeln. Was Luther unter Berufung auf die Bibel an Haß und Gewalttätigkeit gegen Andersgläubige recht war, ist heute den Skinheads bei ihrem Fremdenhaß billig. Die Gespenster der dunklen Passagen der Bibel, die von Luther über Hitler bis zu Tudjman immer wieder belebt wurden, hängen wie ein Menetekel im Unterbewußtsein der abendländischen Menschheit. Jugendliche, die die Bibel und Luthers Aufforderung zu Gewalttätigkeit lesen, müssen den Eindruck gewinnen, dass sie sich mit Fremdenhaß und Rechtsextremismus in bester Gesellschaft befinden.

Als im Jahr 1948 der Parlamentarische Rat in Bonn zusammentrat, um einen Grundrechtskatalog zu formulieren, der die Religionsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet, war in der römischen Jesuitenzeitung "civiltá.catholica" zu lesen: Da die Katholische Kirche die allein wahre Kirche sei, könne nur sie das Recht auf Freiheit beanspruchen, da dieses Recht allein der Wahrheit und niemals dem Irrtum zukomme. Das geschah unter dem Pontifikat Pius XII., der ebenso wie seine Vorgänger die Anerkennung von Religionsfreiheit und Toleranz stets ablehnte. Auf "die Pflicht, sittliche und religiöse Irrtümer zu unterdrücken", wollte er nur aus taktischen Gründen verzichten. Ein Staat, der jeden Bürger gleiche Gedanken und Überzeugungsfreiheit gewährt, war für die Kirche weiter undenkbar. Der ehemalige Verfassungsrichter Böckenförde resümiert zu Recht: "Diese Theorie war prinzipiell sozial unverträglich".

Sie ist es immer noch. Die Anerkennung von Kirchen mit einem "sozial unverträglichen" Freiheitsverständnis als Körperschaften Öffentlichen Rechts war ein Geburtsfehler des "Staatskirchenrechts", der nicht ohne Folgen blieb. Seit die Amtskirchen unter Mitgliederschwund leiden und neue religiöse Bewegungen entstehen, keimt ihr alter Inquisitionsgeist wieder auf. Katholische Bischöfe und evangelische Landeskirchen unterhalten sogenannte Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte, die gegen neue religiöse Bewegungen mit harten Bandagen kämpfen. Die religiösen Konkurrenten werden pauschal als "gefährliche Sekten" stigmatisiert, wobei ihnen negative Eigenschaften zugesprochen werden, die man vorwiegend aus der kirchlichen Vergangenheit kennt: Absolutheitsansprüche, totalitäre Vereinnahmung von Mitgliedern, pekuniäre Begehrlichkeit etc. Wer von Kirchenräten und Prälaten das Sektenetikett angeheftet bekommt, wird zum Außenseiter der Gesellschaft, dem man als Gemeinde keine Infostände genehmigt, als Hotel keine Vortragsräume vermietet und von dem man als Zeitung keine Anzeigenaufträge entgegennimmt 9.

Es ist keine Übertreibung, von einer "Sektenjagd" zu sprechen, die teilweise faschistische Züge trägt 10.

Den kirchlichen Sektenbeauftragten schlossen sich inzwischen staatliche Kollegen an, die in Form von staatlichen Warnungen unbesehen weiterreichen, was sie an kirchlichen Projektionen geliefert bekommen. Der Korporationsstatus ermöglicht es den Kirchen, mit dem Staat gewissermassen von Amtsträger zu Amtsträger zu verhandeln und beim Kampf gegen Andersgläubige in der Öffentlichkeit wie Sachverständige aufzutreten, obwohl man rein apologetische Interessen verfolgt. Die öffentlich-rechtlichen Kirchenkörperschaften wurden zum Kampfbund gegen die Religionsfreiheit Andersdenkender. Das biblische Programm der Intoleranz höhlt ein wichtiges Freiheitsrecht des Grundgesetzes mehr und mehr aus. 11

1 vgl. zum Ganzen vor allem Hans-Jürgen Böhme, Die Lehre M. Luthers - ein Mythos zerbricht!, Selbstverlag, 1994, zu beziehen (kostenlos) beim Autor unter der Anschrift: Badstr.28 a, 91287 Plech

2 (zit. nach Friedrich Heer, Gottes erste Liebe, 1967, S.380)

3 (Sasse im Vorwort seines Buches "Martin Luther über die Juden: Weg mit ihnen!", 1938)

4 (Der philosophische Glaube, 1962, S.90)

5 Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte, 18. Aufl., 1991, S.309

6 Wolfgang Behnk, Contra Liberum Arbitrium Pro Gratia - Die Willenslehre und Christuszeugnis bei Luther und ihre Interpretation durch die neuere Lutherforschung, Europäische Hochschulschriften, Reihe Theologie, Frankfurt am Main 1982

7Die Woche vom 3.11.1995; vgl. zum Ganzen auch Wendell W. Watters, Tödliche Lehre, 1995, der aus der Sicht eines Psychiaters die neurotisierenden Folgen kirchlicher Indoktrination schildert; ferner Robert Kehl, Der Wandel im religiösen Denken, Bd.I: Kirchenreform mit Vergangenheitsbewältigung, Karlsruhe 1998 (hrsg. vom Landesprediger der Freireligiösen Landesgemeinde Baden Dr.phil. Eckhart Pilick); der angesehene Schweizer Jurist und Verfasser rechtswissenschaftlicher und religionswissenschaftlicher Schriften stellt u.a. fest: "Charakteristisch für das traditionelle Christentum ist sodann das, was man gemeinhin als Angstreligion bezeichnet. 'Es ist schrecklich, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen', sagt der Verfasser des Hebräerbriefes. Der Gott des Paulus ist vor allem ein zorniger Gott. Und die Kirche und die Gemeinschaften taten (und tun zum Teil heute noch) das übrige, um die Angst zum hervorstechendsten Merkmal des Christentums zu machen. Die Drohung mit der Feuerhölle und mit göttlichen Gerichten nimmt in der Verkündigung, namentlich in den christlichen Gemeinschaftskreisen, immer noch einen ersten Platz ein. Die paulinische Kirche hat die Frohbotschaft Jesu gewissermaßen fast zu einer Drohbotschaft gemacht." (a.a.O., S.320 f.).

8 Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte, 18. Aufl., 1991, S.308 f.

9 vgl. zu Einzelheiten Besier/Scheuch (Hrsg.), Die neuen Inquisitoren, 1999, Bd. I und Bd. II

10 So beispielsweise Kriele, ZRP 1998, S.231 ff und S.349 ff

11 vgl.z.Ganzen auch Hubertus Mynarek, Die Neue Inquisition - Sektenjagd in Deutschland, 1999, der eindrücklich die Verbindungen zwischen der alten Inquisition und der neuerlichen Verfolgung Andersgläubiger aufzeigt.

So lange die beiden kirchlichen Institutionen die Texte der Bibel einschränkungslos als verbindliche Glaubensinhalte dekretieren, ohne sich von den grausamen und menschenrechtswidrigen Textpassagen (wie sie beispielsweise im vorigen Kapitel zitiert wurden) zu distanzieren, handelt es sich im Grunde genommen um verfassungsfeindliche Organisationen. So jedenfalls bezeichnet man Vereinigungen, die eine verfassungswidrige Satzung haben und deshalb normalerweise aufgelöst werden, soweit sie sich von ihren verfassungswidrigen Inhalten nicht trennen. Bei den Kirchen kommt hinzu, dass nicht nur ein Teil ihrer "Vereins­satzung" verfassungswidrige Züge trägt, sondern sich auch ihre Führer vielfach verfassungsfeindlich verhielten bzw. verhalten. Auch das kirchliche Menschenbild erweist sich in mancher Hinsicht als krass verfassungswidrig.

1. Luthers Mordaufrufe

Bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche trifft dies alles sogar auf deren Gründer zu, der bis heute ihr Vorbild ist. Martin Luther rief bekanntlich zu Mord und Totschlag gegen die Bauern auf, zur Verfolgung der Juden und zum Niederbrennen ihrer Synagogen. Und Prediger, die von seiner Kirche nicht lizensiert waren, wollte er dem Henker übergeben.

Gegen die Bauern hetzte er u.a. mit folgenden Worten:

"Steche, schlage, würge hie wer da kann, bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen ..." (Weimarer Ausgabe 18, S.357 f.)

Seine jüdischen Mitbürger verfolgte er u.a. mit der Aufforderungen:

"Man sollte ihre Synagoga oder Schulen mit Feuer anstecken, ... unserem Herrn und der Christenheit zu Ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien ..." (Von den Juden und ihren Lügen, Tomos 8, S.88 ff)

 

Und über Prediger, die ihm nicht genehm waren, sagte er:

"Will er predigen, so beweise er den Beruf und Befehl ... will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem Meister Hansen" (= Henker). (Tomos 5, S. 74 f.)

Das sind nur drei Beispiele aus einer Fülle von Hetzreden und unflätiger Schmähungen, mit denen Luther über Jahre hinweg Täufer, Bauern, Juden und Hexen bekämpfte und in den Tod trieb. Er gestand am Ende sogar selbst:

"Ich habe im Aufruhr alle Bauern erschlagen. All ihr Blut ist auf meinem Hals." (Tischreden, Weimarer Ausgabe 3, S.75) 1.

Hitler pries Luther als einen "großen Mann", denn:

"Er sah den Juden wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen." 2

Und der evangelische Landesbischof Sasse pries angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund:

"Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird ... damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt ..." 3

Der bekannte Philosoph Karl Jaspers schrieb über Luther: "Seine Ratschläge gegen die Juden hat Hitler genau ausgeführt." 4

Von Luthers Mordaufrufen blieb kaum jemand verschont. In Bezug auf die Türken riet er den Christen:

 

"...mit Freuden die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun, soviel sie immer mögen... werden sie darüber erschlagen, wohlan, so sind sie nicht allein Christen, sondern auch gehorsame, treue Untertanen gewesen, die Leib und Gut in Gottes Gehorsam bei ihren Oberherren zugesetzt haben. Selig und heilig sind sie ewiglich..." (Tomos 4, S.494 b f.)

Wucherer will er rädern und ädern lassen (Tomos 7, S.415) und für untreue Ehepartner fordert er den Tod:

 

"...es wäre besser: tot, tot mit ihm, um böseres Exempels willen zu meiden... es ist der Obrigkeit schuld: Warum tötet man die Ehebrecher nicht?" (zit.n.Böhme a.a.O., S.153)

 

Den Prostituierten ruft er zu:

 

"Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische, giftige Hure rädern und ädern lassen."

 

Besonders gefährdet sind bei ihm Frauen mit magischen Fähigkeiten:

 

"Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen... es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. Sie richten viel Schaden an... man töte sie..." (Weimarer Ausgabe 16, S.551)

 

Auch mit behinderten Kindern hat er keinerlei Mitleid:

"Wenn man aber von den teufelsähnlichen Kindern erzählt, von denen ich einige gesehen habe, so halte ich dafür, dass sie entweder vom Teufel entstellt, aber nicht von ihm gezeugt sind, oder dass es wahre Teufel sind." (Opera Exegetica, Erlanger Ausgabe II, S.127)

Und immer wieder berief sich Luther bei seinen blindwütigen Mord- und Verfolgungsaufrufen auf die Bibel - bezüglich der Hinrichtung von Ketzern auf den "Ketzertreiber" David und die frommen, alttestamentarischen Könige 5 und bezüglich der Juden auf Mose: "... man verbrenne ihre Synagogen ... zwinge sie zur Arbeit und gehe mit ihnen um nach aller Unbarmherzigkeit wie Mose tat in der Wüste und schlug Dreitausend tot, dass nicht der ganze Haufen verderben mußte." (Tomos 8, Jena 1562, S.101)

Nach heutigem Rechtsverständnis war Luther am Ende seines Lebens ein Krimineller, den jeder Staatsanwalt sofort verhaften ließe, wenn er seiner habhaft würde - wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Anstiftung zum Mord (§§ 26, 211 StGB), Anstiftung zum Landfriedensbruch (§§ 26, 125 StGB) und Anstiftung zur schweren Brandstiftung (§§ 26, 306 StGB).

Dennoch hängt das Bild eines Mannes, den man als notorischen Straftäter bezeichnen könnte, immer noch in den Amtsstuben lutherischer Bischöfe und Pfarrer. Und immer gibt es noch Martin-Luther-Straßen, Martin-Luther-Denkmäler und Martin-Luther-Schulen, in denen der Ungeist des Volksverhetzers aus Wittenberg an die Jugend weitergegeben wird. Von Adolf-Hitler-Straßen und Adolf-Hitler-Denkmälern wurde das Deutsche Volk 1945 befreit; der geistige Anstifter zu Hitlers Völkermord an den Juden hat hingegen weiterhin großen Einfluß auf die nach ihm benannte Organisation und deren Wirken in Schulen, an Universitäten, in Gesellschaft und Politik.

Der evangelische Landesbischof von Loewenich erklärte in einer Botschaft im Internet wörtlich: "Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat." Diese "Heimat" hatte bis in die jüngste Vergangenheit verheerende Folgen. Lutherische Bischöfe huldigten dem braunen Diktator und halfen ihm bei der Judenverfolgung (z.B. durch Öffnung der Kirchenregister). Man scheute sich nicht einmal, geisteskranke Kinder - unter Berufung auf Luthers Staatslehre - den Vernichtern "lebensunwerten Lebens" auszuliefern.

Hat die lutherische Institution dieser ihrer mörderischen Vergangenheit wirklich abgeschworen, solange sie sich nicht von ihrem Gründer und Vorbild Luther distanziert, sondern sich erneut zu einem Mann bekennt, aus dessen totalitärer Geisteshaltung die Kollaboration mit dem Nationalsozialismus und dessen Barbarei hervorging? Solange ein evangelischer Landesbischof die lutherische Tradition fortsetzen will, ist nicht auszuschließen, dass deren Unmenschlichkeit bei nächster Gelegenheit wieder ausbricht, wenn veränderte politische Verhältnisse dies zulassen. Wenn man bedenkt, dass man gegenwärtig einer anderen Organisation, die sich als "Kirche" bezeichnet, zu Recht vorhält, dass ihr verstorbener Gründer empfohlen haben soll, Gegner "auf das Straßenpflaster zu klatschen", dann ist es schlichtweg unvertretbar, über die nicht weniger schlimmen Aufrufe Luthers hinwegzugehen und es einem Kirchenführer nachzusehen, wenn er sich biedermännisch auf einen der übelsten Brandstifter der deutschen Geschichte beruft. Was man dem Führer der lutherischen Organisation in Bayern zugesteht, würde bei jeder anderen Gruppierung unverzüglich den Verfassungsschutz auf den Plan rufen und vermutlich über kurz oder lang zum Verbot der Organisation führen.

Mindestens müßte diese den lückenlosen Nachweis führen, dass in ihren Denkungs- und Verhaltensweisen "nichts zurückgeblieben" ist. Wie wir noch sehen werden, führt die Evangelisch-Lutherische Kirche im Gegenteil seit Jahren den Beweis, dass sich der Ungeist Luthers erneut austobt.

2. Eine freiheitsfeindliche Lehre

Vorweg sei jedoch die Frage aufgeworfen, inwieweit das Menschenbild der Lehre der Evangelisch-Lutherischen Kirche mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar ist. Vieles spricht dafür, dass bei manchen Komponenten der lutherischen Theologie die Würde des Menschen im Sinne einer selbstverantwortlichen Person, die sich frei für Gut und Böse entscheiden kann, nicht mehr gewahrt ist.

Bemerkenswerterweise hat darauf ausgerechnet der Sektenbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Dr. Wolfgang Behnk, in seiner Dissertation aufmerksam gemacht. Er analysiert hierbei Luthers Schrift "Gegen den freien Willen" 6 und weist nach, dass Luther die Freiheit des Menschen, sich für oder gegen Gott zu entscheiden "als theologisch völlig unhaltbar zurückzuweisen" sucht (S.329). Und er fragt, ob der theologisch-anthro­pologische Aspekt von Luthers Lehre "nicht wenigstens tendenziell den seltsamen Beigeschmack einer 'sklavischen', fromm 'erschauernden', fatalistisch 'todesbereiten Schicksalsergebenheit' bekommt, wie es ja von M. Schüler im betonten Anschluß an den Reformator als das Eigentliche des lutherischen Glaubens herausgestrichen wurde" (S.326). Weiter konstatiert der Doktorand Behnk, der sich heute so gern zum Hüter der Grundrechte in anderen Religionsgemeinschaften aufschwingt: "Der menschliche Wille, so Luther, kann unmöglich in irgendeiner Hinsicht frei wirksam werden, wenn Gottes Wille alle Wirksamkeit sich selbst allein vorbehält und folglich auch alles menschliche Wollen in diese einbezieht" (S.333). Behnk räumt weiter ein: "Der Wille des Menschen erscheint ... auch dem Bösen gegenüber völlig entscheidungsunfähig" , der Mensch wird zum "Objekt von über ihn verfügender metaphysischer Gewalten" (S.338) - "eben Gottes oder Satans -, welche über ihn totale Verfügungsgewalt haben, so dass er sich deren Wollen nicht entziehen kann" (S.339). Kein Wunder, dass der angehende Sektenbeauftragte schließlich vermerkt, dass Luthers Lehre "äußerst gefährlich" sei (S.344).

Am gefährlichsten wird sie dadurch, dass sie den Menschen zum Spielball der Prädestination Gottes oder finsterer Mächte (!) macht. Worum es hierbei geht, entlarvt Behnk selbst mit der Feststellung, "dass sehr wohl der Eindruck entstehen kann, als ob Luther den Menschen nun doch auch die Schuld an ihrer Bosheit abspricht und dieselbe Gott zuweist. Gott erschien demnach ... nicht bloß als derjenige, der im Bösen und durch das Böse wirkt, sondern auch als der, der den Menschen kraft seines ewigen Willens als Bösen schafft und zur Verdammnis bestimmt." (S.350 ff). "Pointiert gesagt, sieht es so aus, als ob es allein an Gott und in keiner Weise an uns liegt, ob wir unehrenhafte, unbrauchbare, schlechte, der Vernichtung anheimgestellte 'Gefäße' sind oder nicht." (S.351). Das Vorbild der Evangelisch-Lutherischen Kirche beschreibt nach der Feststellung ihres Sektenbeauftragten den Willen Gottes "nicht mehr als konkrete Freiheit zur Liebe und Gemeinschaft mit den Menschen ..., sondern als ... Freiheit, die Gott sich über alles hinaus und unter Einschluß von allem - auch von Haß und Tötung und Verdammung - vorbehalten hat." (S.363)

Am Ende seiner Arbeit stellt Behnk unmißverständlich klar, dass "Luthers Willenslehre auch gerade heute noch theologisch aktuell und ökumenisch relevant" (S.398) und, was entscheidend ist, "letztlich verbindlich" (S.397) sei.

3. Demoralisierende Folgen

Die Ungeheuerlichkeiten dieser Theologie, die den Gläubigen, der sie ernst nimmt, in Angst, Unfreiheit und Fatalismus versetzen muß, ist ein Angriff auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde. Sie zerstört das individuelle und soziale Verantwortungsbewußtsein des Menschen, der "dem Bösen gegenüber völlig entscheidungsunfähig" ist. Es handelt sich um eine Theologie, die nur mehr als sozialschädlich bezeichnet werden kann, weil sie die eigenverantwortliche Entwicklung und Verwirklichung höherer ethischer und moralischer Werte ausschließt.

Welche Folgen die freiheitsfeindliche Lehre der Lutherkirche hat, ist u.a. in Sanatorien zu besichtigen, in denen lutherische Geistliche ihrer Depressionen Herr zu werden versuchen. Wie würde man eine nicht privilegierte Religionsgemeinschaft beurteilen, deren Personal unter solchen Berufskrankheiten leiden würde? Wie würde man beispielsweise mit einer der neuen religiösen Bewegungen verfahren, wenn sie in ihren Reihen auch nur einige, geschweige denn so viele drogenabhängige Jugendliche hätte, wie die Evangelisch-Lutherische Kirche? Oder was würde man sagen, wenn ein in einer außerkirchlichen Religionsgemeinschaft Verantwortlicher seine Frau umbringen und dann aus dem Untersuchungsgefängnis heraus für die Ermordete eine Todesanzeige aufgäbe, in der er für alles einen grausamen Gott verantwortlich macht - mit Hilfe des alttestamentarischen Bibelzitats: "Du hast dich mir verwandelt in einen Grausamen und streitest gegen mich mit der Stärke deiner Hand"? Man würde nicht nur den mutmaßlichen Täter, sondern die ganze Glaubensgemeinschaft wegen ihrer "gefährlichen Lehre" zur Verantwortung ziehen und "geeignete Maßnahmen" ergreifen, um weiteres Unheil abzuwenden.

"Ekklesiogene Neurosen" wurden in Medizin und Psychologie inzwischen zu einem gängigen Begriff Während die Gläubigen Luthers von einem Willkürgott bedroht sind, der ihnen die Willensfreiheit nimmt, hängt über den Katholiken ein Leben lang das Damoklesschwert ewiger Verdammnis, wenn sie "Gnadenmittel" ihrer Kirche nicht regelmäßig bzw. nicht rechtzeitig vor ihrem Ableben nutzen. Wer im "Zustand schwerer Sünde" nicht mehr rechtzeitig einen Beichtstuhl erreicht und stirbt, landet für ewig in der Hölle. Der Jesuit und Psychotherapeut Rupert Lay konstatierte in einem Interview mit der Woche auf die Frage, was er zu dem Vorwurf, dass die inneren Strukturen der Kirche Menschen krank machen, sage u.a.: "Die Hälfte der Patienten, die zu mir in Therapie kommen, sind krank geworden durch Erfahrungen, die sie in ihrer Kindheit und Jugend mit der Kirche gemacht haben" 7 Das katholische Würzburg ist nach den Ergebnissen einer Universitätsstudie nicht zufällig eine "Hochburg der Selbstmörder" (Main-Post v.3.7.1999). Als eine der Ursachen dafür, dass sich in Würzburg und Umgebung in den Jahren 1989 - 1997 29 % mehr Menschen als im übrigen Deutschland umbrachten, nennen die Forscher "das konservative, stark katholisch geprägte Würzburger Milieu". Diese Lebenshaltung der Stadt mache Absteigern das Leben schwer, manchmal unmöglich. Eine in Berlin erstellte Studie ergab, dass von 22.000 Ratsuchenden beim ärztlichen Hilfsdienst für Selbstmordgefährdete 3.500 Ratsuchende unter kirchenbedingten Neurosen litten (SZ v.27.10.1998). Unter dem psychischen Druck eines furchterregenden Gottesbildes leiden nicht nur einfache Kirchenmitglieder, sondern nicht zuletzt die kirchlichen Hirten selbst. Bis zu 10 % katholischer Priester und evangelischer Pfarrer sind alkohol- oder tablettenabhängig (Volksblatt Würzburg v.19.7.1999).

Auch der sich häufende Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen durch kirchliche Amtsträger ist Ausdruck seelischer Gestörtheit und Demoralisierung, die durch das kirchliche Milieu offensichtlich verstärkt werden. Inzwischen wurden Berichte über sexuelle Übergriffe von Priestern und Ordensleuten schon fast zur Normalität. Die Opfer dieser Mißhandlungen leiden meist über Jahre und Jahrzehnte seelisch unter den Demütigungen, viele werden arbeits- und beziehungsunfähig. Manchen gelingt es erst nach vielen Jahren ihr Schweigen über die unglaublichen Vorgänge zu brechen. Der Ire John Prior ging erst 40 Jahre nach Beendigung seines Martyriums, das er in einem kirchlichen Erziehungsheim erlitten hatte, an die Öffentlichkeit. Er wurde jahrelang sexuell mißbraucht, und zwar von mehreren Patres und Laienbrüdern. Einer seiner Schulkameraden wurde sogar zu Tode geprügelt (ZDF Auslandsjournal v. 2.9.1999). Experten schätzen, dass in den USA 2.000 der 51.000 katholischen Priester in den letzten 20 Jahren des sexuellen Mißbrauchs beschuldigt wurden (Hanauer Anzeiger v. 13.7.1998). Für Deutschland schätzt Prof.Mynarek den Anteil pädophiler Priester ebenfalls auf 3 - 5 % (Fernsehmagazin "Akte 97" vom 14.9.1999). Seit den 80er Jahren zahlte die Katholische Kirche der Vereinigten Staaten 800 Millionen Dollar an Entschädigungen und Schmerzensgeld an die Familien sexuell mißbrauchter Meßdiener (Süddeutsche Zeitung v. 13.7.1998).

4. Verfassungsfeindliche Intoleranz

Als Luther im Jahr 1521 auf dem Reichstag zu Worms die Freiheit des Gewissens für sich in Anspruch nahm, dachte er gar nicht daran, diese Freiheit auch Andersgläubigen zuzubilligen. Seine späteren Hinrichtungsempfehlungen und Verfolgungsaufrufe gegen Ketzer und Juden waren nicht nur Entgleisungen eines alternden und kranken Religionsführers, sie waren vielmehr von vornherein in seiner Lehre angelegt. Im Kompendium der Kirchengeschichte von Karl Heussi, einem Standardwerk für Theologiestudenten, heißt es hierzu, dass die Gewissensfreiheit für Luther darin bestand, "die objektiv vorhandene, göttliche Autorität anerkennen zu dürfen", nicht jedoch darin, sich eine eigene religiöse Anschauung bilden zu dürfen. "Toleranz im Sinne der Anerkennung anderer Überzeugungen als Gleichberechtigter ist auf diesem Standpunkt unmöglich. Aus der Pflicht der Obrigkeit, Zwietracht und Aufruhr zu verhindern, folgt, dass sie in ihrem Territorium nur eine Art Gottesdienst und das Hervortreten nur einer religiösen Überzeugung gestatten kann. ... Die altkirchlichen Dogmen ... waren durch das Reichsrecht geschützt; Widerspruch gegen sie war Gotteslästerung und Störung der öffentlichen Ordnung. Daher wurden die Ketzer (z.B. Taufgesinnte, auch bei sonstiger völliger Harmlosigkeit) am Leben gestraft ... Luther berief sich dafür auf das Alte Testament, auf Mose ..." 8

Auch hier also wieder die verhängnisvollen biblischen Wurzeln. Was Luther unter Berufung auf die Bibel an Haß und Gewalttätigkeit gegen Andersgläubige recht war, ist heute den Skinheads bei ihrem Fremdenhaß billig. Die Gespenster der dunklen Passagen der Bibel, die von Luther über Hitler bis zu Tudjman immer wieder belebt wurden, hängen wie ein Menetekel im Unterbewußtsein der abendländischen Menschheit. Jugendliche, die die Bibel und Luthers Aufforderung zu Gewalttätigkeit lesen, müssen den Eindruck gewinnen, dass sie sich mit Fremdenhaß und Rechtsextremismus in bester Gesellschaft befinden.

Als im Jahr 1948 der Parlamentarische Rat in Bonn zusammentrat, um einen Grundrechtskatalog zu formulieren, der die Religionsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet, war in der römischen Jesuitenzeitung "civiltá.catholica" zu lesen: Da die Katholische Kirche die allein wahre Kirche sei, könne nur sie das Recht auf Freiheit beanspruchen, da dieses Recht allein der Wahrheit und niemals dem Irrtum zukomme. Das geschah unter dem Pontifikat Pius XII., der ebenso wie seine Vorgänger die Anerkennung von Religionsfreiheit und Toleranz stets ablehnte. Auf "die Pflicht, sittliche und religiöse Irrtümer zu unterdrücken", wollte er nur aus taktischen Gründen verzichten. Ein Staat, der jeden Bürger gleiche Gedanken und Überzeugungsfreiheit gewährt, war für die Kirche weiter undenkbar. Der ehemalige Verfassungsrichter Böckenförde resümiert zu Recht: "Diese Theorie war prinzipiell sozial unverträglich".

Sie ist es immer noch. Die Anerkennung von Kirchen mit einem "sozial unverträglichen" Freiheitsverständnis als Körperschaften Öffentlichen Rechts war ein Geburtsfehler des "Staatskirchenrechts", der nicht ohne Folgen blieb. Seit die Amtskirchen unter Mitgliederschwund leiden und neue religiöse Bewegungen entstehen, keimt ihr alter Inquisitionsgeist wieder auf. Katholische Bischöfe und evangelische Landeskirchen unterhalten sogenannte Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte, die gegen neue religiöse Bewegungen mit harten Bandagen kämpfen. Die religiösen Konkurrenten werden pauschal als "gefährliche Sekten" stigmatisiert, wobei ihnen negative Eigenschaften zugesprochen werden, die man vorwiegend aus der kirchlichen Vergangenheit kennt: Absolutheitsansprüche, totalitäre Vereinnahmung von Mitgliedern, pekuniäre Begehrlichkeit etc. Wer von Kirchenräten und Prälaten das Sektenetikett angeheftet bekommt, wird zum Außenseiter der Gesellschaft, dem man als Gemeinde keine Infostände genehmigt, als Hotel keine Vortragsräume vermietet und von dem man als Zeitung keine Anzeigenaufträge entgegennimmt 9.

Es ist keine Übertreibung, von einer "Sektenjagd" zu sprechen, die teilweise faschistische Züge trägt 10.

Den kirchlichen Sektenbeauftragten schlossen sich inzwischen staatliche Kollegen an, die in Form von staatlichen Warnungen unbesehen weiterreichen, was sie an kirchlichen Projektionen geliefert bekommen. Der Korporationsstatus ermöglicht es den Kirchen, mit dem Staat gewissermassen von Amtsträger zu Amtsträger zu verhandeln und beim Kampf gegen Andersgläubige in der Öffentlichkeit wie Sachverständige aufzutreten, obwohl man rein apologetische Interessen verfolgt. Die öffentlich-rechtlichen Kirchenkörperschaften wurden zum Kampfbund gegen die Religionsfreiheit Andersdenkender. Das biblische Programm der Intoleranz höhlt ein wichtiges Freiheitsrecht des Grundgesetzes mehr und mehr aus. 11

1 vgl. zum Ganzen vor allem Hans-Jürgen Böhme, Die Lehre M. Luthers - ein Mythos zerbricht!, Selbstverlag, 1994, zu beziehen (kostenlos) beim Autor unter der Anschrift: Badstr.28 a, 91287 Plech

2 (zit. nach Friedrich Heer, Gottes erste Liebe, 1967, S.380)

3 (Sasse im Vorwort seines Buches "Martin Luther über die Juden: Weg mit ihnen!", 1938)

4 (Der philosophische Glaube, 1962, S.90)

5 Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte, 18. Aufl., 1991, S.309

6 Wolfgang Behnk, Contra Liberum Arbitrium Pro Gratia - Die Willenslehre und Christuszeugnis bei Luther und ihre Interpretation durch die neuere Lutherforschung, Europäische Hochschulschriften, Reihe Theologie, Frankfurt am Main 1982

7Die Woche vom 3.11.1995; vgl. zum Ganzen auch Wendell W. Watters, Tödliche Lehre, 1995, der aus der Sicht eines Psychiaters die neurotisierenden Folgen kirchlicher Indoktrination schildert; ferner Robert Kehl, Der Wandel im religiösen Denken, Bd.I: Kirchenreform mit Vergangenheitsbewältigung, Karlsruhe 1998 (hrsg. vom Landesprediger der Freireligiösen Landesgemeinde Baden Dr.phil. Eckhart Pilick); der angesehene Schweizer Jurist und Verfasser rechtswissenschaftlicher und religionswissenschaftlicher Schriften stellt u.a. fest: "Charakteristisch für das traditionelle Christentum ist sodann das, was man gemeinhin als Angstreligion bezeichnet. 'Es ist schrecklich, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen', sagt der Verfasser des Hebräerbriefes. Der Gott des Paulus ist vor allem ein zorniger Gott. Und die Kirche und die Gemeinschaften taten (und tun zum Teil heute noch) das übrige, um die Angst zum hervorstechendsten Merkmal des Christentums zu machen. Die Drohung mit der Feuerhölle und mit göttlichen Gerichten nimmt in der Verkündigung, namentlich in den christlichen Gemeinschaftskreisen, immer noch einen ersten Platz ein. Die paulinische Kirche hat die Frohbotschaft Jesu gewissermaßen fast zu einer Drohbotschaft gemacht." (a.a.O., S.320 f.).

8 Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte, 18. Aufl., 1991, S.308 f.

9 vgl. zu Einzelheiten Besier/Scheuch (Hrsg.), Die neuen Inquisitoren, 1999, Bd. I und Bd. II

10 So beispielsweise Kriele, ZRP 1998, S.231 ff und S.349 ff

11 vgl.z.Ganzen auch Hubertus Mynarek, Die Neue Inquisition - Sektenjagd in Deutschland, 1999, der eindrücklich die Verbindungen zwischen der alten Inquisition und der neuerlichen Verfolgung Andersgläubiger aufzeigt.