Priester gesucht

Die österreichische Polizei fahndet weltweit nach einem polnischen Priester , der Spenden in Millionenhöhe unterschlagen haben soll. Unter dem Vorwand, Geld für die Renovierung der Kathedrale von Lodz (Polen) zu sammeln, soll er Gläubigen hohe Summen aus der Tasche gezogen haben. Der in Wien tätige 71 jährige Pole im Rang eines Bischofs - er gilt als Vertrauter des Vatikan - soll auch Priesterkollegen betrogen haben. Angeblich hat er sich in seine Heimat abgesetzt.
(MP vom 17.12.1999)

Michele Giordano

Kardinal von Neapel, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich aus der Kasse des Erzbistums bedient zu haben. Rund 600.000 DM soll der Kardinal, der bereits der Beihilfe zur Wucherei verdächtigt wird, seinen Neffen zugeschanzt haben.
(Meldung vom 22.10.1999 MP)

Weniger für die Kirchen

Einnahmeausfälle durch Steuerreform
BONN (RTR): Die großen Kirchen in Deutschland suchen nach Möglichkeiten, durch die Steuerreform zu erwartende Einnahmeausfälle aufzufangen. Der Vorsitzende der Steuerkommission der Evangelischen Kirche in Deutschland, Adolf Zeitler, sagte gestern, eine Arbeitsgruppe der Kirchen, der Länder und der Bundesregierung suche derzeit nach neuen Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuer. Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Steueränderungen seien für die Kirchen ab dem Jahr 2002 Einnahmeminderungen von rund zehn Prozent zu erwarten, falls nicht gegengesteuert werde. Nach Zeitlers Angaben liegt das Steueraufkommen der evangelischen und katholischen Kirche derzeit bei jeweils rund 7,5 Milliarden Mark pro Jahr. Die Kirchensteuer ist als Zuschlag zur Einkommenssteuer zu zahlen (je nach Bundesland zwischen acht und zehn Prozent)
(Main-Post v. 19.07.1999)

Pfarrer muß für Griff in Klingelbeutel büßen

Betrügerischer Priester soll mindestens 30 000 Mark seiner Gemeinde veruntreut haben
Von Rolf Thym
Regensburg: Die Mißachtung des biblischen Grundsatzes, daß Geben seliger denn Nehmen sei, muß ein 65 Jahre alter katholischer Pfarrer mit einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten und der Rückzahlung von mindestens 30 000 Mark an seine ehemalige Kirchengemeinde im niederbayerischen Schwarzach büßen. Das Regensburger Amtsgericht befand den aus Polen stammenden Geistlichen der Untreue in 17 Fällen und des dreifachen Betrugs für schuldig. Der Pfarrer hatte über Jahre hinweg ihm anvertraute Kirchgelder in Höhe von knapp 300000 Mark veruntreut und für private Zwecke verwendet - 250 000 Mark hat er inzwischen zurückgezahlt. Darüber hinaus legte er der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach falsche Jahresabrechnungen für den kirchlichen Kindergarten vor, um mehr Geld aus dem Finanzausgleich für die Kinderbetreuung zu erhalten. Ein Verwaltungsbeamter betonte jedoch, der Gemeinde sei dadurch "faktisch kein Schaden entstanden". Dennoch wertete das Gericht diese Fälle als Betrug. Besonderes Augenmerk legte das Gericht auf den ungewöhnlichen Umgang des Pfarrers mit Geld der Kirchengemeinde, das unter anderem bei Sammlungen zusammengekommen war. Namhafte Beträge überwies der Pfarrer auf ein Geheimkonto, von dem er unter anderem eine fünfstellige Summe abhob, um damit ein Darlehen für sein neugebautes Zweifamilienhaus zu tilgen. Großzügig bedachte er seine Verwandtschaft: Zwei Großneffen richtete er Sparkonten ein, 25 000 Mark erhielt eine Nichte in Polen für den Kauf einer Eigentumswohnung, eine weitere Nichte bekam 13 000 Mark für ein Auto, und für die Beerdigung eines Schwagers zahlte er 8000 Mark - auf Kosten der Kirchengemeinde. Wie hoch der Gesamtbetrag des veruntreuten Geldes während der neunjährigen Amtszeit des Pfarrers war, konnte das Gericht nicht auf die Mark genau herausfinden. Deshalb verwies der Richter darauf, daß es sei der angeordneten Rückzahlung von 30 000 Mark möglicherweise nicht bleiben werde. Die Summe könne "noch höher werden, das hängt von der Schlußabrechnung der Kirchenverwaltung ab". Ob der vor sechs Monaten des Amtes enthobene Pfarrer als Vorbestrafter noch eine Zukunft in der Kirche hat, soll in den kommenden Tagen bei einem Gespräch mit dem Regensburger Generalvikar geklärt werden.
(Aus SZ v. 13.08.1999)

Kirchengelder aufs Privatkonto

Regensburg (LBY): Wegen Veruntreuung und betrügerischen Erschwindelns von fast 300000 Mark aus der Kirchenkasse hat das Amtsgericht Regensburg einen katholischen Priester zu einem Jahr und neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Pfarrer hatte in 20 Fällen Spenden und Bistumsgelder auf ein Privatkonto abgezweigt oder anderweitig falsch verbucht. Er verwendete das Geld auch für kirchliche Belange.
(Aus Main-Post v. 13.08.1999)

Mönch in Verruf

Die Mönche des berühmten griechischen Klosters auf der Insel Patmos sind wegen heimlicher Geldgeschäfte in Verruf geraten. Sie sollen Ländereien, die dem Kloster gehören, an Privatleute verkauft und dabei umgerechnet 20 Millionen Mark in die eigene Tasche gesteckt haben.
(Aus Main-Post v. 13.08.1999)

Ausgewählte Meldungen zum Thema

"Kirche und Geld" aus der Fachzeitschrift"Materialien und Informationen zur Zeit" (MIZ)
(1250) München. Die (zumeist kirchlich gesteuerten) karitativen Hilfswerke helfen sich oft selbst am besten. Dies stellte sich bei einem Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen ein dubioses Unfallopfer-Hilfswerk heraus. So bezahlt der Malteser Hilfsdienst den umstrittenen Haustür-Mitgliederwerbern 40 bis 50 Prozent eines Jahresbeitrags als Provision. Das Rote Kreuz (mit 60 %), der Arbeiter-Samariter-Bund (mit 65 %) und das Johanniter-Unfall-Hilfswerk (mit 85 % eines Jahresbeitrags) zahlen an die Drücker-Kolonnen sogar noch höhere Provisionen. (Süddeutsche Zeitung, 18.1.90)

(1257) Kerpen/Berlin. Die im Oktober 1989 von kritischen Katholiken in Kerpen gegründete Aktion Kirchensteuer hat die im Bundestag vertretenen Parteien aufgefordert, "die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, die staatlich eingehobene Kirchensteuer durch freiwillige Kirchenbeiträge zu ersetzen." Sie bezeichnete die jetzige Art der Beitragseintreibung als "Relikt aus feudalistischer Zeit", das die Kirchenleitung zur "sorglosen Selbstzufriedenheit" verführe und sie unglaubwürdig mache. Ferner kritisiert die Initiative, daß der gesellschaftliche Einfluß der Kirchen in keiner vertretbaren Relation zur tatsächlichen Mitgliederzahl stehe. Die gleichfalls amtskirchenkritische, aber christliche Initiative Kirche von unten erwägt, auf dem Berliner Katholikentag einen Verein Kirchensteuer von unten zu gründen. Vorausgehen soll eine öffentliche Veranstaltung, auf der austrittswillige Christen ihren Abschied von der Amtskirche nehmen, ohne ihre christliche Bindung aufzugeben. (Publik-Forum, 23.2.90)

(1260) München. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 30.11.1989 abschließend entschieden, daß bei Lohnsteuer-Pauschalierungen zwar grundsätzlich auch künftig die pauschale Kirchensteuer zu erheben ist. Entgegen der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzämter und der Rechtsprechung der unteren Gerichte ist jedoch für Arbeitnehmer, die keiner kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören, keine Kirchensteuer abzuführen. Dies gilt auch bei Lebens- und ähnlichen Versicherungen. Damit haben die Konfessionslosen nach jahrelangem Ringen wenigstens einen Teilerfolg errungen. (Mitteilung der Humanistischen Union vom 21.3.90; vgl. MIZ 4/89, S.36 ff.)

(1302) München. Von den 18,5 Millionen Mark, die bayerische Gerichte und Staatsanwaltschaften 1989 zugunsten als gemeinnützig anerkannter Einrichtungen verhängt hatten, entfielen 700.000 DM auf den katholischen Caritas-Verband. Nur die Verkehrswacht (1,8 Millionen DM) und das Rote Kreuz (1,2 Mio. DM) erhielten mehr Zuweisungen. Wieviel Geld auf die zahlreichen kleineren kirchlichen Einrichtungen entfiel, blieb unbekannt, da nur die vier größten Empfänger genannt wurden. (Süddeutsche Zeitung, 8.8.90)

(1309) Schlüchtern. Die Stadt Schlüchtern zahlt für die Renovierung der evangelischen Kirche im Stadtteil Breitenbach nicht nur die ursprünglich bewilligten 70 000 DM, sondern ist auch bereit, die Kosten für nachträglich entdeckte Schäden zu übernehmen. Die gesamten Subventionen für den Kirchenbau belaufen sich damit auf voraussichtlich über 200 000 DM. (Kinzigtal-Nachrichten, 1.10.90) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten kritisierte diese großzügige Zuwendung der verschuldeten Kommune zugunsten einer reichen Organisation für deren interne Zwecke und stellte die Frage, warum die Stadt überhaupt Eigentümerin (und Baulastträgerin) eines Gotteshauses sei, wenn andererseits nur die Kirche den Nutzen habe. (Kinzigtal-Nachrichten, 9.10.90)

(1310) München. Die Caritas machte durch "Unterschlagungen, Grundstücksschiebereien, Vetternwirtschaft" (Zitat Quick) bei Immobiliengeschäften ein weiteres Mal von sich reden. (Vgl. MIZ 3-4/89, S.53; MIZ 1/88,S.40; MIZ 1/87, S.33) 1979 verkaufte die Caritas ein 30 000 Quadratmeter großes Grundstück für 800 000 Mark (26 DM pro qm) an seinen Architekten Volz. Dieser brauchte jedoch den Großteil des Kaufpreises erst dann zu zahlen (laut Kaufvertrag "ohne Beilage von Zinsen"), wenn er einzelne Parzellen weiterverkauft hatte; für die Baugenehmigung hatte bereits die Caritas gesorgt. Bis Anfang 1981 hatte der Architekt bereits acht Baulandparzellen zu Quadratmeterpreisen von 109 bis 246 DM weiterverkauft und damit für ein Viertel des Grundes (7778 qm) bereits fast das Doppelte des ursprünglichen Gesamtkaufpreises (1 555 000 DM) kassiert. 1986 erwies er sich dafür dankbar: Für 600 000 DM erwarben er und ein Schwager des für Immobiliengeschäfte zuständigen Caritas-Finanzdirektors Kett ein Objekt in Gröbenzell. Nur sechs Wochen später gab er seinen 300 000-Mark-Anteil für nur 110 000 an den Caritas-Direktor ab. Drei Jahre später stießen Kett und sein Schwager das Objekt mit sattem Gewinn (für nunmehr 900 000 DM) wieder ab - an die Caritas! (Süddeutsche Zeitung, 10.10.90; Quick, 27.9.90) Doch damit nicht genug: In Rimsting/Chiemsee wurde ein auf zwei Millionen Mark geschätztes Ufergrundstück samt Landhaus, das der wohltätigen Organisation vererbt worden war, für nur 520 000 DM verkauft - von Caritas-Direktor Kett an dessen Freund und Bauunternehmer Schiedermeier. (Dieser hatte zufälligerweise auch einige lukrative Aufträge von dem karitativen Verband erhalten.) Kurz darauf stellte sich aber heraus, daß der beglückte Käufer seinem Freund Kett eine Einlieger-Ferienwohnung in dem Haus überlassen hatte. Kett wurde inzwischen auf einen anderen Posten versetzt; für eine Entlassung oder gar die Einleitung strafrechtlicher Schritte sah man bei der Wohlfahrtsorganisation keinen Grund. Verschiedene Pfarrgemeinden weigerten sich nach Aufdeckung der Skandale, an Caritas-Straßensammlungen mitzumachen, darunter die Gemeinde eines aufmüpfigen Geistlichen, der 1980 bereits einmal für sechs Monate in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war. (Sein damaliger Frevel: Er hatte sich geweigert, den obligatorischen Peterspfennig an den Vatikan zu überweisen!) Insgesamt gingen die Erträge der Caritas-Straßensammlung im Herbst 1990 in Bayern um 20 % zurück, in München sogar um 30 %. (Augsburger Allgemeine, 18.9. und 16.11.90) Unterdessen kam heraus, daß der bayerische Ministerpräsident Streibl das Grundstück, das er in bester Münchner Wohnlage von der Caritas erworben hatte (vgl. MIZ 3-4/89, S.53), erst ein Jahr später bezahlt hat, nachdem er das Grundstück bereits weiterveräußert hatte. Das Hilfswerk schenkte Streibl dadurch Zinsen in Höhe von "mehr als 100.000 Mark" (laut SPD-Experten Naumann). Streibl sah sich gezwungen, die Immobilie wieder abzustoßen, nachdem die Münchner Abendzeitung den Deal aufgedeckt hatte und später ruchbar wurde, daß das Grundstück gar nicht auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten worden war. Oberbürgermeister Kronawitter hatte der Caritas daraufhin nach Anhörung von Experten eine Nachzahlung von mehreren hunderttausend Mark gefordert. Für die Münchner SPD-Stadtratsfraktion war sogar "der Punkt erreicht, wo das städtische Revisionsamt das Geschäftsgebaren des Katholischen Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising prüfen muß". Immerhin erhalte der Verband erhebliche Zuschüsse aus den Steuermitteln der Bürger. "Ein Wohlfahrtsverband, der seine Eigenmittel durch Unterwertverkäufe und Überwerteinkäufe vorsätzlich schmälert, stellt seine Berechtigung, städtische Zuschüsse zu erhalten, in Frage." (Süddeutsche Zeitung, 2./3.10.1990) Streibl selbst verwahrte sich vor der bayerischen Landtagswahl vehement gegen solche Vorwürfe. Kurz danach bestätigte jedoch die Deutsche Allgemeine Treuhand AG bei einer Sonderprüfung aller 80 Caritas-Immobilientransaktionen seit 1979 im Bereich der Erzdiözese genau diesen Sachverhalt, so daß sogar Ordinariatssprecher Röhmel kleinlaut zugeben mußte, daß auch in diesem Fall "nicht mit der nötigen Fachkompetenz zur Erzielung eines höheren Erlöses verhandelt worden ist". (Süddeutsche Zeitung, 29./30.9.90; Augsburger Allgemeine, 16.11.90) Die Caritas beschäftigt 351 500 festangestellte Mitarbeiter (mehr als die Bundespost) in 30 000 Einrichtungen, darunter 4 500 Krankenhäuser, 5000 Altenheime sowie 12 000 Kindertagesstätten und Jugendheime. Da der Bundesverband in viele kleine selbständige Einheiten aufgeteilt ist, fehlt sowohl ein Gesamtetat als auch eine umfassende Kontrolle der Caritas-Milliarden. In München sind 3500 Personen in 315 Einrichtungen beschäftigt. Der Jahresetat von rund 200 Millionen DM wird zum größten Teil von Kostenerstattungen der Krankenkassen, Sozialhilfe, Elternbeiträge und Staatszuschüsse getragen. Selbst Finanzchef Neubauer räumt ein, nur "ein Viertel" des Etats entfalle auf "Spenden, Sammlungen, Erlöse aus Erbschaften und Kirchensteuern". (Quick, 27.9.1990)

(1333) Augsburg. Acht Jahre lang kassierte die evangelische Kirche als Eigentümerin eines Mietshauses überhöhte Mieten, weil sie die Nebenkosten einer für kirchliche Zwecke genutzten Wohnung den 20 übrigen Mietern aufbürdete. Als der Fehler aufkam, wollte sie jedoch nur die Hälfte der zuviel entrichteten 80.000 DM zurückzahlen; die anderen Ansprüche seien verjährt. Eine Mieterin erhob daraufhin Klage. Nachdem die Lokalpresse den Skandal aufgriff und der örtliche Bund für Geistesfreiheit das Geschäftsgebaren der Kirche in einem Leserbrief als "knallhart" und unmoralisch anprangerte, sahen sich die Protestanten zum Einlenken genötigt: Nach einer Erörterung auf höchster Landesebene bot der Augsburger Oberkirchenrat einen außergerichtlichen Vergleich an, in dem er 90% der strittigen 2000 DM und die gesamten Prozeßkosten übernahm. Über den plötzlichen Sinneswandel vereinbarte die Konferenz der Oberkirchenräte und des Landesbischofs zwar Stillschweigen, jedoch sickerte durch, daß die Angst vor entsprechenden Aktivitäten des Augsburger bfg eine wesentliche Rolle spielte. Ob nun auch die übrigen Mieter zu ihrem Recht kommen, blieb allerdings offen. (Augsburger Allgemeine, 27.11., 5. und 18.12.90)

(1338) Bonn. Die Junge Union forderte die Kirchen auf, stärker zum Abbau der Wohnungsnot beizutragen. Die Großkirchen verfügten über große Flächen, die teilweise bereits als Bauland ausgewiesen seien. Durch Abgabe von Kirchengrund in Erbpacht könne schnell und unbürokratisch geholfen werden. (KNA, 14.12.90)

(1341) Althegnenberg/Oberbayern. Einer allgemein anerkannten Erzieherin wurde von bischöflichen Ordinariat Augsburg gekündigt, weil sie den geschiedenen Vater ihres eineinhalbjährigen Sohnes geheiratet hatte. (Sie selbst war nicht geschieden.) Auf die Rückfrage, ob es der Kirche denn lieber gewesen wäre, wenn sie ihr uneheliches Kind allein erzogen hätte, gingen weder der Ortspfarrer noch das Ordinariat ein. Der Gemeinderat Althegnenberg denkt nun darüber nach, den Kindergarten kommunal zu führen, nachdem der kirchliche Träger ohnehin nur 1500 DM im Jahr und die Kosten für die Fortbildung zuschießt. (Augsburger Allgemeine, 6.12.90; Süddeutsche Zeitung, 5.12.90)

(1349) Vatikanstadt/Hamburg. Der Einfallsreichtum des Heiligen Stuhls beim Aufspüren neuer Einnahmequellen übertrifft alle bisherigen Vorstellungen. Das Wirtschaftsmagazin Forbes enthüllte eine Fülle von Beispielen. So kostet ein vom Papst unterzeichneter Segen mit repräsentativer Urkunde umgerechnet rund 5000 DM. Wesentlich teurer ist da schon ein Orden: Die höchsten Stufen (z.B. Ordensstern zum Großkreuz des St.-Sylvester- oder des St.-Gregor-Ordens) sind erst für 120.000 DM zu haben, einfachere Stufen hingegen schon für 50.000 DM. Sogar Orden anderer Staaten (z.B. Großbritannien) vermittelt der Vatikan für eine beträchtliche Vermittlungsgebühr von z.T. über einer halben Million Mark. Der Preis für einen von der Kurie verliehenen Barontitel liegt bei mindestens 300.000 DM. Für eine Erhebung in den Fürstenstand verlangt der Heilige Vater bis zu 2,5 Millionen DM. Eine 15- bis 30minütige Audienz kostet rund 30.000 DM, wobei Vatikan-Angestellte die Besucher filmen und ihnen anschließend die Videos teuer verkaufen. Die Vermittlung all dieser Geschäfte liegt in der Hand des päpstlichen Managers, Monsignore Giacomo Ugolini, der dem Bericht zufolge auch schon Geldanlegern der US-Mafia ein Vatikan-Flugzeug für 50.000 DM plus Charterkosten vermittelt und anschließend einem der ehrenwerten Herren mit dem Titel eines Honorarkonsuls von San Marino diplomatische Immunität verschafft hatte. (Ugolini stammt aus einer der führenden Familien San Marinos.) Für den Ehrendoktortitel muß ein Umweg über den mit dem Vatikan verbundenen Patriarchen der katholisch-melkitischen Kirche von Damaskus gewählt werden: Dessen 1968 gegründete Lafayette University Aurora (USA) verleiht den Dr.h.c. für eine Spende von etwa 50.000 Mark. Der Finanzberater und offizielle Statthalter des melkitischen Patriarchen in Rom ist zufälligerweise - Monsignore Giacomo Ugolini. Eine weitere Geldquelle sind telefonische Papstbotschaften, die per Anrufbeantworter wahlweise auf englisch, spanisch und italienisch erklingen. Ein Teil der Telefongebühren kommt dem Heiligen Stuhl zugute. Damit diese Masche jedoch funktionieren konnte und nicht gegen Gesetze des jeweiligen Landes verstieß, kam die Kurie auf die Idee, die Anschlüsse im fernen Australien zu ordern, wohin die Gebühren besonders teuer sind (was wiederum den päpstlichen Profit mehrt). (Forbes, Heft 8/90, S.60ff.; Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 25.7.90; Süddeutsche Zeitung, 17.8.90) Vom Vatikan wurde lediglich der Behauptung widersprochen, eine Papstaudienz koste 30.000 DM; in Wirklichkeit sei sie billiger zu haben. (KNA, 26.10.90) Anm. MIZ-Red.: Die unterschiedliche Darstellung beim Preis für Audienzen liegt möglicherweise darin begründet, daß Forbes die Kosten inklusive der Video-Aufnahmen angegeben hat, während der Vatikan diese nicht mitrechnet. Von diesem unwesentlichen Detail abgesehen spricht allein schon die Tatsache Bände, daß der Vatikan alle anderen Angaben des offenbar ausgezeichnet informierten Wirtschaftsmagazins nicht dementiert hat. Die Machenschaften der Sindona, Marcinkus, Gelli und Komplizen setzen sich also fort.

(1351) Hamburg/Vatikanstadt. Die katholische Kirche hat nach Recherchen des Fernsehmagazins Stern-TV an der Produktion von Anti-Baby-Pillen verdient. Die Vatikanbank IOR habe bereits Ende der sechziger Jahre die Aktienmehrheit an dem italienischen Pharma-Unternehmen Instituto Farmacologico Serono besessen, das die Verhütungsmittel Luteolas und Luteonorm produzierte - ausgerechnet seit jenem Jahr 1968, in dem der Papst durch die Enzyklika Humanae vitae den Gebrauch solcher Mittel verdammt hatte. Chef von Serono war damals ein Neffe von Papst Pius XII. (Tagesanzeiger Zürich, 22.11.90) Kurz nach der Aufdeckung dieses Skandals wurde die katholische Kirche überdies einer peinlichen Lüge überführt: Sie hatte die Darstellung des Stern-TV umgehend dementiert, jedoch bestätigte ein Sprecher der jetzt in Genf ansässigen Firmenleitung telefonisch noch einmal den Sachverhalt. Auch der Chef des jetzigen Gesamtkonzerns bestätigte einer italienischen Wirtschaftsjournalistin, "daß der Vatikan bis Ende der 60er Jahre die Mehrheit der Aktien an der Firma Serono besaß". Aus steuerlichen Gründen, so die beiden Autoren Eckehard Sieker und Elke Groß, habe der Papst dann entschieden, sein Vermögen umzustrukturieren. Bis 1970 sollten die Aktienanteile des Vatikan an Serono demnach an die Banca Unione veräußert werden, das allerdings wiederum zu 73% der Vatikanbank IOR (16%) und dem engen Vatikan-Vertrauten Michele Sindona (57%) gehörte. Als dieses Geldinstitut 1974 bankrott ging, stellte die Mailänder Staatsanwaltschaft in einem Untersuchungsbericht jedoch fest, daß sich Serono noch bis 1972 in päpstlicher Hand befand. (Frankfurter Rundschau, 26.11.90)

(1415) Dresden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen hat eine Kirchensteuerregelung nach westlichem Muster eingeführt. Demnach endet die Kirchensteuerpflicht beim Über-tritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft mit Ablauf des Monats, bei "Scheidung von der Landeskirche durch Kirchenaustritt" jedoch erst mit Ablauf des darauf folgenden Monats, so daß die Kirche von Ausgetretenen länger kassiert, als dies verwaltungstechnisch nötig wäre. Der Steuersatz beträgt 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, höchstens aber 3,5% des zu versteuernden Einkommens (was Großverdiener bevorzugt) und mindestens 7,20 DM jährlich. Außerdem ist ein Kirchgeld von jährlich 48 DM für Berufstätige und 30 DM für Rentner zu entrichten; Schüler und Studenten zahlen den Mindestsatz von 6 DM, ebenso nichtberufstätige Verheiratete. Ist jedoch bei letzteren der Ehepartner konfessionslos, erhöht sich - quasi zur Strafe - das Kirchgeld auf 12 DM. (Amtsblatt der EKD, 15.2.91, S.76 ff.)

(1417) Augsburg/Köln. Das Buch Die Kirchen und unser Geld von Prof. Horst Herrmann sowie das vom Bund für Geistesfreiheit Augsburg herausgegebene und von anderen kirchenkritischen Verbänden übernommene Flugblatt Die Kirche und Ihr Geld haben den Kirchen schwer zugesetzt. Sowohl das Erzbistum Köln als auch die evangelische Kirche in Bayern brachten Schriften mit dem (nicht zufällig) fast gleichlautenden Titel Die Kirche und ihr Geld heraus, in denen sie aus ihrer Sicht die Zahlung der Kirchensteuer zu rechtfertigen versuchen. Die katholische Kirchenzeitung überschrieb zwei der fünf Artikelfolgen unverhüllt mit dem aufschlußreichen Untertitel "Geld ist Macht". (Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, Okt. u. Nov. 1990; Süddeutsche Zeitung, 11.3.91) In einem ähnlichen Rechtfertigungsartikel publizierte die katholische Zeitschrift Weltbild (11.1.91) eine Etataufstellung mit den Durchschnittswerten von 17 Diözesen. "Soziale Dienste und Gesamtkirchliche Aufgaben" machten 13,49% der Ausgaben aus; wieviel davon auf öffentliche soziale Leistungen entfällt (und nicht auf rein innerkirchliche Belange), war jedoch nicht zu entnehmen. Noch aufschlußreicher ist die Dokumentation Die Kirche und ihr Geld über ein Hearing vom 26.5.90 im Rahmen des Münchner Evangelischen Kirchentags. Der Finanzreferent der Evangelischen Landeskirche teilte mit, daß 80 Prozent des Landeskirchenhaushalts von 906 Millionen DM auf Personalausgaben entfallen. Auf Nachhaken einer kirchlichen Sozialarbeiterin räumte er ein, daß darin Mitarbeiter der Diakonie nicht enthalten sind. Für die gesamte Sozialarbeit (einschließlich der innerkirchlichen Gemeindediakonie) bringe die Landeskirche 40 Millionen DM (=4,4% des Kirchenhaushalts) auf. - In den Anhang des Dossiers wurde auch die vom bfg Augsburg stammende Aufstellung über die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche (vgl. MIZ 3-4/90, S. 4 u.5) aufgenommen.

1419) Bonn. Die Einführung der Ergänzungsabgabe von 7,5% auf die Lohn- und Einkommensteuer erhöht nach Einschätzung von Kirchenjournalisten die Neigung, die Zusatzbelastung durch Einsparung der Kirchensteuer auszugleichen. Der konservative evangelische Kirchenredakteur Odin betonte: "Das läßt sich nicht einfach als Schlaumeierei oder Gesinnungslosigkeit moralisch abtun. Hier vielmehr merken die Kirchen am Geldbeutel, was es heißt, daß sie vielen aus dem Blick gekommen sind." Er bemängelte, die Amtskirche habe sich zu sehr auf die Frage "Wie kommt die Kirche zum Geld?" konzentriert. (Rheinischer Merkur, 29.3.91)

(1421) München. Trotz anhaltender Spendenfreude geraten kirchliche Wohlfahrtsunternehmen vor allem bei jüngeren Menschen immer mehr ins Hintertreffen. Dies ergab eine Repräsentativuntersuchung (1500 Befragte aus Bayern) des Wiesbadener Enigma-Instituts im Auftrag der bayerischen evangelischen Landeskirche. Der größten Spendenbereitschaft erfreuten sich die Bereiche Umweltschutz (40%), Sport (33%), Behinderte (24%) und Tierschutz (23%). Die bekanntesten Organisationen waren das Rote Kreuz (45%) vor der Caritas (41%), während Brot für die Welt (14%) und Diakonisches Werk (8%) weit abgeschlagen blieben. Besonders auffällig war das Generationengefälle: Mit den Begriffen Diakonie und Innere Mission konnten zwar noch 85% der 50- bis 59jährigen etwas anfangen, aber nur 40% der jungen Leute. Spenden können die Caritas nur von je-dem 7., Brot für die Welt von jedem 10. Befragten erwarten, für Diakonie wie Innere Mission spenden jedoch nur je 3, bei unter 30jährigen sogar nur noch ein Prozent. Weit attraktiver sind demgegenüber das Rote Kreuz, die Krebshilfe und bei jungen Leuten die Aids-Hilfe. Auffälligerweise zeigt die Studie, daß Kirchenferne bei konkreten Hilfen wesentlich aufgeschlossener sind als betont Kirchliche. Greenpeace hat von 28% der Kirchenfernen, aber nur von 13% der Kirchennahen etwas zu erwarten; bei der Aids-Hilfe ist die Relation 14 zu 8%. Daß das Spenden zum christlichen Glauben gehöre, meinen nur 40%, bei den unter 30jährigen sogar nur 22%. Ebenfalls rund 40% sind aber auch der Ansicht, die Kirchen seien so reich, daß sie eigentlich keine Spenden bräuchten, und daß Spendenaufrufe sich erübrigten, wenn die Kirchensteuer anders verwendet würde. (Rheinischer Merkur, 29.3.91)

(1430) München. Die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag, Karin Hiersemenzel, forderte in ungewöhnlicher Deutlichkeit und mit bemerkenswerter Sachkenntnis einen Abbau finanzieller kirchlicher Privilegien. Sie beanstandete besonders, daß kirchliche Grund- und Hauptschulen in Bayern - im Gegensatz zu denen anderer Träger - zu 100 Prozent aus Steuermitteln gespeist werden. Auch in den anderen Schularten bestehe keine völlige Gleichbehandlung: Während alle kirchlichen Schulen sofort in die staatliche Förderung aufgenommen werden, müssen andere zuerst (u. bei jeder Filialgründung erneut) ihre Qualifikation nachweisen. Außerdem erhalten kirchliche Privatschulen (neben der Erstattung von 90 Prozent der Lehrergehälter) einen Schulgeldersatz von 100 DM je Schüler und Monat, andere Privatschulen jedoch nur 70 DM. Eine besonders krasse Bevorzugung sieht die evangelische Landtagsabgeordnete darin, daß Religionslehrer "an Kirchen und kirchlichen Genossenschaften" (also nicht Privatschulen, sondern rein innerkirchlichen Einrichtungen) 1991 mit 5,5 und 1992 mit 5,8 Millionen DM aus Etatmitteln des Kultusministeriums vergütet werden. Sie kritisierte auch den Anstieg der Konkordatsleistungen auf 97,2 (1991) bzw. 101,2 Millionen DM (1992) für Gehälter und Pensionen kirchlicher Würdenträger: "Die Jahresrenten der Bischöfe und Erzbischöfe, der Weihbischöfe und Dignitäre sollten doch wirklich eine Angelegenheit der Kirchen sein, die auch aus Kirchensteuermitteln finanziert wird." Ferner verurteilte sie einen geplanten Baukostenzuschuß an die Oberdeutsche Provinz der Jesuiten in Höhe von 1,5 Millionen DM (u.a. für die Erweiterung der Tiefgarage an deren Hochschule für Philosophie). In einem Leserbrief wies Karin Hiersemenzel auch darauf hin, daß sich etwa 80% der bayerischen Kindergärten in kirchlicher Hand befänden, wodurch "Andersgläubigen die Ergreifung eines sozialen Berufes erheblich erschwert wird." Während Kirchensprecher die Kritik als "unberechtigt" und "unerklärlich" bezeichneten, wies FDP-Fraktionschef Doeblin den Vorwurf eines neuen Kulturkampfs zurück; seine Fraktionskollegin habe "in ganz vorsichtiger Form die Frage gestellt, ob die Förderung in Ordnung ist". (FDP-Pressemitteilung v. 26.4.91; Augsburger Allgemeine, 27.4., 30.4. u. 13.5.91)

(1436) Vatikanstadt. Der neue Chef des vatikanischen Staatssekretariats und faktische Premierminister, Erzbischof Sodano, hat seine Absicht zurückgestellt, auf die Änderung des 1933 mit Hitler geschlossenen Reichskonkordats zu dringen. Die dort festgeschriebenen Mitwirkungsrechte der Ortskirchen bei diversen Bischofsernennungen (z.B. in Köln) sind der Kurie zwar nach wie vor ein Dorn im Auge, andererseits befürchtet sie jedoch, daß eine Neufassung (aus ihrer Sicht) nur zu einer Verschlechterung führen kann. Der kirchennahe Vatikan-Korrespondent der FAZ führte dazu aus: "Allmählich entdeckte man im Vatikan, daß kein Staat dieser Welt, nicht einmal der italienische, so freundlich und großzügig mit der katholischen Kirche - ebenso mit den evangelischen Kirchen - umgeht wie die Bundesrepublik Deutschland in der Nachfolge des Deutschen Reiches. ... So hat sich auch Erzbischof Sodano inzwischen eines Besseren belehren lassen und denkt an das Konkordat fast nur noch dankbaren Herzens. Allein der Zweifel bohrt, nicht nur bei ihm, ob das gesellschaftliche und finanzielle Bett für die Kirchen nicht allzu bequem und weich geworden sei." (Frankfurter Allgemeine, 25.5.91)

(1442) Nersingen. Auf besonders raffinierte Weise wollte die katholische Kirche in Nersingen bei Neu-Ulm den Bau eines neuen Pfarrzentrums finanzieren. Sie bot der Gemeinde an, für 2,2 Mio. DM Baukostenanteil oder einen 30 Jahre währenden Mietvertrag einen Anteil von 440 qm für die Nutzung als öffentliche Bücherei zur Verfügung zu stellen. Die Bibliothek dürfe aber keine "kirchenkritische oder kirchenfeindliche" Literatur anbieten, und bei der Personalauswahl wolle die Kirche mitreden. Das ging SPD-Bürgermeister Wölfel zu weit: "Ein solches Diktat der Kirche ist unannehmbar." Er forderte den Gemeinderat auf, "jetzt der Kirche ganz klar zu sagen, wo der Weg lang geht." Danach beschloß der Rat mit 9:6 Stimmen, "sich nicht am Neubau der Kirchengemeinde zu beteiligen, sondern ein eigenes Kulturhaus zu bauen." (Neu-Ulmer Zeitung, 13.7.91)

(1469) Köln. Der Generalvikar der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, hat zugegeben, daß die Kirchensteuer keineswegs in nennenswertem Maße sozialen Zwecken zufließt. Außerdem meinte er, "niemand soll Angst haben, daß die Kirche mit der Kirchensteuer steht und fällt." Wörtlich führte er aus: Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert, und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer? Die meisten Sozialeinrichtungen "verdienen" die Mittel, die sie benötigen, als Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche soziale Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der Kommunen. Trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier in manchen Fällen das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle in diesen Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar." (KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90; Unterstreichungen MIZ-Redaktion)

(1471) Berlin. Einen peinlichen Kniefall machte der (damals noch rot-grüne) Senat vor der katholischen Kirche. Auf Veranlassung der Alternativen Liste hatte der Senat eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Privatschulgesetzes eingebracht, der die für 1993 geplante Aufstockung der Personalkostenerstattung
ür kirchliche Privatschulen auf 100% korrigieren und auf dem bisherigen Stand von 90% belassen sollte. Als die Kirche daraufhin mit Verfassungsklage drohte und auch die CDU verbale Attacken vorbrachte, zog der Senat die Vorlage wenige Minuten vor der geplanten Beratung zurück. (KNA, 31.8.1990) Gut zwei Wochen später leistete der damalige Bürgermeister Momper weitere Abbitte: Er unterzeichnete Vereinbarungen mit den Kirchen, denenzufolge das Land Berlin die Arbeit der Kirchen mit 57,7 Mio. DM subventioniert - 6,4 Mio. (= 12,5%) mehr als im Vorjahr. (KNA, 19.9.90) Noch spendabler zeigte sich der jetzige CDU/SPD-Senat: Trotz allgemeiner massiver Sparmaßnahmen erhöhte er die Zuschüsse an die Kirchen noch einmal ganz erheblich, unter anderem auch für Ausbildungsstätten für Kirchenmusik sowie den Religionsunterricht an Ostberliner Schulen. Obwohl keine genauen Zahlen genannt wurden, dürfte der Zuschußbetrag aus dem Kulturhaushalt bei über 80 Millionen DM liegen. Ob der Senat damit auch die aufwendigen Plakataktionen mitfinanziert, mit denen im Ostteil für den Religionsunterricht geworben wird, ging aus den Meldungen nicht hervor. (KNA, 31.8. u. 3.9.91)

(1481) Fulda. Die katholische Bischofsstadt Fulda lieferte ein besonders drastisches Beispiel für die Devise Der Staat zahlt, aber die Kirche schafft an. Die Stadt als Eigentümerin investierte - mit Zuschüssen des Bundes, des Landes, des Landesamts für Denkmalpflege und des Landeswohlfahrtsverbands - 22,4 Millionen DM in ein 200 Jahre altes Hospital. Genutzt wird das Gebäude jetzt aber als Altenpflegeheim von der Caritas, die trotz der Kostenfreiheit bei Bau und Investition zwischen 2500 und 4700 DM monatlich für einen Heimplatz kassiert. (Frankfurter Rundschau, 1.7.91)

(1488) Berlin. Der umstrittene ehemalige SED-Devisenbeschaffer, Waffenhändler und Stasi-Agent Schalck-Golodkowski hat auch mit den beiden Großkirchen Geschäfte in Milliardenumfang abgewickelt, wobei das frühere Ministerium für innerdeutsche Beziehungen seine Hände im Spiel hatte. Laut dem Ex-Vizepräsidenten im Diakonischen Werk der EKD, Geißel, (zugleich Bevollmächtigter der westdeutschen Landeskirchen bei der DDR-Regierung), lieferte das Diakonische Werk zwischen 1957 und 1990 Waren im Wert von 1,8 Milliarden DM zur Ausstattung der Kirchen und ihrer Einrichtungen. Gut die Hälfte (zuletzt 60%) erstattete ihr jedoch das innerdeutsche Ministerium aus öffentlichen Steuermitteln. Für gleichartige Lieferungen der katholischen Kirche ist nach Angaben eines ehemaligen Ministerium-Mitarbeiters "eine Größenordnung zwischen 500 Millionen und einer Milliarde D-Mark zu veranschlagen." Daneben transferierten die Kirchen zur Bezahlung von Pfarrern und Mitarbeitern versorgungswichtige Rohstoffe, deren Gegenwert in DDR-Mark gutgeschrieben wurde. Dieser mit Schalck-Golodkowski ausgehandelte Teil des Deals machte auf evangelischer Seite 1,4 Milliarden DM aus, zu denen noch Warenlieferungen von weiteren 700 Millionen auf Rechnung der EKD kamen. Die katholische Kirche stellte für denselben Zweck seit 1966 aus Etatmitteln der Diözesen jährlich 50 bis 60 Mio. DM bereit, die in Form von Elektrolytkupfer geliefert wurden. Dieses "Kirchengeschäft A" blieb streng geheim, weil beide Seiten angesichts solch umstrittener Kumpanei mit dem ideologischen Konkurrenten einen Verlust an Glaubwürdigkeit bei der eigenen Basis befürchten mußten. Daneben entwickelte sich nach dem Mauerbau 1961 das "Kirchengeschäft B", der Freikauf von DDR-Häftlingen gegen Waren oder Devisen, den ursprünglich die evangelische Kirche einfädelte. Nach Übernahme durch die Bundesregierung 1964 begnügte sich die EKD mit der Vermittlung, doch flossen die Bonner Gelder über Kirchenkonten in den Osten. Dank des kirchlichen Einflusses, kamen nur ihr genehme Personen frei; die Kosten trug der Staat. EKD-Unterhändler war ihr Lobbyist bei der Bonner Regierung, Hermann Kunst, vor dem Zweiten Weltkrieg wehrmachtfreundlicher Feldprediger, 1956 bis 1972 Militärbischof. Den kirchenintern erhobenen Vorwurf der ökonomischen Stabilisierung des SED-Regimes spielte EKD-Unterhändler Geißel mit Hinweis auf den gesamtwirtschaftlich (relativ) geringen Umfang der Warenlieferungen herunter. Kritiker führen indes die qualitative Bedeutung der Lieferungen ins Feld; das diktatorische System habe gerade die am dringendsten benötigten Güter auf diesem Wege erhalten. Der kirchlichen Zeitschrift Publik Forum zufolge befürchtet die EKD nach Bekanntwerden dieser Geschäfte und angesichts der ausstehenden Vergangenheitsbewältigung vermehrtes katholisches Sperrfeuer gegen die evangelische Kirche wegen deren allzu großer Staatsnähe. (Süddeutsche Zeitung, 27.7.91; Frankfurter Rundschau, 2.7.91)

(1492) Hannover. Die niedersächsische Landesregierung will die Zuweisungen an die Träger freier Schulen kürzen. Der jetzige Umfang von 230 Millionen DM im laufenden Jahr decke laut Kultusminister Wernstedt neben den Personal- auch die Sachkosten voll ab. Damit seien Träger freier Schulen besser gestellt als die öffentlichen Schulen. Da eine Bevorzugung freier Träger nicht länger hinnehmbar sei, müßten diese künftig ihre Sachkosten (rund 20 Prozent des Schuletats) selbst finanzieren. Für Schulen, die dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten gerieten, deutete der Minister die Möglichkeit einer Sonderregelung an. Um katholische Proteste zu dämpfen, versprach er gleichzeitig die Einstellung zusätzlicher Religionslehrer. (KNA, 14.9.91)

(1540) Dresden. Als erstes neues Bundesland beschloß der sächsische Landtag gegen die Stimmen von Bündnis 90/Grünen und PDS, Staatsleistungen an die Kirchen wieder aufzunehmen, die erstmals 1837 gezahlt worden waren. Es handelt sich um Zuschüsse für die Kirchenverwaltung und die Pfarrergehälter in Höhe von 12 Millionen DM. (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 27.9.91)

(1592) München/Augsburg. Der eklatante Mangel an Kindergartenplätzen wird von kirchlichen (aber auch anderen) Trägern in Bayern genutzt, um neue Finanzquellen zu erschließen und ihren Eigenanteil weiter zu reduzieren. Während die Kommune und der Freistaat mindestens je 40% der Personalkosten und die Eltern über die Beiträge die Sachkosten abdecken, erklären sich öffentliche Träger in zunehmendem Maße bereit, zusätzlich einen Teil des Restbetrags zu übernehmen. Häufig werden darüber hinaus die Kindergartenbeiträge erhöht. Ein typisches Beispiel wurde jetzt in Augsburg-Haunstetten bekannt: Dort stockte der evangelische Träger die Gebühren zum 1.1.92 drastisch auf, rechnete aber gleichzeitig vor, daß die Kirche vom Gesamtetat von 260.400 DM gerade noch 21.650 DM (= 8,3%) selbst beisteuert. 93.600 DM kommen von der Stadt, etwa die gleiche Summe vom Freistaat Bayern. (Eigenmeldung)

(1593) Augsburg. Die steigenden Kirchenaustrittszahlen rufen nun auch klerikale Marketing-Strategen auf den Plan. Der Augsburger Fachhochschulprofessor Gindert beauftragte Wirtschaftsstudenten seines Seminars mit der Ausarbeitung eines Konzeptes, das die Akzeptanz der Kirchensteuer in der Bevölkerung steigern soll. Eine Arbeitsgruppe beriet eine Pfarrei direkt bei einer Strategie zur Anwerbung von Mitarbeitern und zu einem besseren Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Der örtliche Bund für Geistesfreiheit sah sich in einer Stellungnahme durch solche Bemühungen in seiner Auffassung bestätigt, daß es sich bei den Kirchen zu einem wesentlichen Teil um Vermögensverwaltungsgesellschaften und Wirtschaftsimperien handelt. Er bezeichnete es aber als Skandal, daß der Ökonomie-Lehrstuhl einer staatlichen Fachhochschule mit öffentlichen Steuergeldern Werbekonzepte für die Kirche erstellt. Prof. Gindert, gleichzeitig als Diözesanratsvorsitzender der ranghöchste Laie des Bistums, mißbrauche seine berufliche Stellung zur Förderung seiner Verbandsinteressen. Überdies würden die beteiligten Studenten ohne Rücksicht auf ihre weltanschauliche Überzeugung für Kircheninteressen eingespannt. Deshalb kündigte der bfg Augsburg Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kultusministerium an. (Augsburger Allgemeine, 18.1. u. 6.2.92; Rundschreiben 4/92 des bfg Augsburg)

(1629) Neuburg/Donau. Ein anschauliches Beispiel, wie Kirchen auch dann mit öffentlichen Geldern renoviert werden, wenn sie keineswegs von besonderer denkmalschützerischen Bedeutung sind, bot die Pfarrkirche St. Peter in Neuburg. Die Gesamtkosten für die Sanierung beliefen sich auf 3,8 Mio. DM. 3,03 Mio. übernahm der Freistaat Bayern, der sich freiwillig die Baulast aufgebürdet hatte. Weitere öffentliche Zuschüsse kamen vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (25.000 DM), vom Bezirk Oberbayern (20.000 DM) und vom Landesamt für Denkmalpflege (30.000 DM). Die Kirche trug nur rund 700.000 DM, von denen überdies ein Teil auf einen Einbau zusätzlicher Räumlichkeiten und die Erneuerung der Orgel entfiel. Einen Sinn macht der Aufwand für das Bauwerk um so weniger, als nur 200 Meter entfernt eine gleich große Kirche existiert, in der sakrale Veranstaltungen ebensogut stattfinden können und wo sie während der Renovierung auch abgehalten wurden. (Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 29.7.90) Anm. MIZ-Red.: Zwar werden für einzelne bekannte Sakralbauten weit höhere öffentliche Mittel aufgewandt, so z.B. allein 1992 rund 8 Mio. DM für den Kölner Dom (Berliner Zeitung, 2.4.92) und etwa 10 Mio. DM für die erneute Renovierung des Münchner Liebfrauendoms, die dritte binnen 25 Jahren (Augsburger Allgemeine, 11.8.92). Dabei wird aber übersehen, daß die Masse der öffentlichen Renovierungs-Subventionen keineswegs Bauten von besonderer denkmalschützerischer Bedeutung zufließt, sondern Gebäuden, für die heute gar kein Bedarf mehr besteht.

(1631) Stuttgart. SPD, FDP und die Grünen haben beim Staatsgerichtshof, dem Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg, Klage gegen das Privatschulgesetz erhoben, das die CDU-Landtagsfraktion mit ihrer absoluten Mehrheit 1989 durchgesetzt hatte. Es begünstigt kirchliche Privatschulen, da die Zuschüsse für Privatschulen generell um 9% angehoben werden, jene der Waldorf-Schulen aber nur um 4,5%, weil dort angeblich weniger Schüler das Abitur ablegten. Außerdem sollen neue Privatschulen erst nach einer Karenzzeit von drei Jahren staatlich gefördert werden. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7.4.87; zudem mache die dreijährige Wartefrist ohne staatliche Finanzhilfe die Neugründung von Schulen praktisch unmöglich. (Kirchliche Schulen hingegen können diese Hürde dank der finanziellen Potenz ihrer Geldgeber und der höheren Subventionen für bereits bestehende Schulen problemlos meistern, Anm. MIZ-Red.) Insgesamt soll das Land mit dem Gesetz etwa 20 Mio. DM jährlich einsparen; gleichzeitig fördert es im oberschwäbischen Saulgau eine japanische Schule für Kinder von Top-Managern mit erheblichen Summen. (Frankfurter Allgemeine, 25.1.92) Ob die neue, mit der SPD gebildete Regierung das Gesetz noch einmal novelliert, wurde bisher nicht bekannt.

(1640) Berlin. Die katholische Kirche hat 1982 dem Staatssicherheitsdienst der DDR 250.000 DM abgeliefert. Als "im Kern zutreffend" bezeichnete das Bistum Berlin Berichte, daß Mittelsmänner der Kirche bei Geldtransfers in die DDR gegen das dortige Devisengesetz verstoßen haben. Nachdem die Betrügereien von der Stasi aufgedeckt wurden, entschloß sich die Kirche zur Zahlung des "Schweigegelds", um den Vorfall geräuschlos über die Bühne zu bringen und die Transfers fortsetzen zu können. (SPIEGEL, 25.5.92; Süddeutsche Zeitung, 27.5.92)

(1699) München. Die Kirchen werden mit ihren finanziellen Forderungen an die öffentliche Hand immer dreister. In München-Freimann hofft die evangelische Kirche, städtische Zuschüsse für den Bau einer Kirchenuhr im neuen Pfarrgemeindezentrum zu ergattern, indem sie zur "öffentlichen Uhr" umdeklariert wird. Der Bezirksausschuß des Stadtteils befürwortete den Antrag; nun muß der Stadtrat entscheiden. Ob eine solche Turmuhr heutzutage überhaupt noch nötig ist, wurde bisher kaum erörtert. Noch anspruchsvoller gebärdet sich das Management für den Evangelischen Kirchentag, der vom 9. bis 13. Juni 1993 in München stattfinden soll. Obwohl von den geplanten 17,7 Mio. DM Kosten bereits Bund und Land zusammen etwa fünf Millionen übernehmen, fordern die Veranstalter von der hochverschuldeten Stadt weitere zwei Millionen. Außerdem wollen sie nur etwa die Hälfte der 3,7 Millionen DM Gebühren entrichten, die für die Nutzung von Messe- und Olympiaparkgelände, Gasteig und Schulen anfallen. Insgesamt würden demnach die öffentlichen Kassen mehr als die Hälfte der Kosten abdecken. Bleibe die Stadt hart, so die schreckliche Drohung der Veranstalter, dann müsse am Programm deutlich gekürzt werden. Die Stadt verweist hingegen auf ihre Finanzprobleme. Eine Arbeitsgruppe aus Stadt- und Kirchenvertretern soll nun die strittigen Fragen im Detail klären, wobei auch Nebenkosten etwa für Abfallbeseitigung zur Debatte stehen. Die endgültige Entscheidung fällt schließlich der Stadtrat. (Süddeutsche Zeitung, 22.10.92) Der Bund für Geistesfreiheit forderte Stadt und Kirche auf, den Grundsatz der Gleichbehandlung konsequent anzuwenden. Es könne nicht angehen, daß eine innerkirchliche Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln auch der Konfessionslosen gefördert werde. Dies gelte hier umso mehr, als eine extrem reiche Organisation, die 1991 eine Einnahmensteigerung von 16 Prozent erzielt habe, eine hochverschuldete Kommune anbettle. Dieses Ansinnen sei zutiefst unsozial und moralisch geradezu wide
wärtig. Den Kirchen warf der bfg vor, ihre ethischen Prinzipien immer nur bei anderen einzufordern, selbst aber keine Bereitschaft zu Einschränkung und Verzicht zu zeigen. Pikanterweise wurde fast gleichzeitig bekannt, daß die evangelische Landeskirche für andere Großprojekte durchaus genug Geld hat. So erwarb sie für vier Millionen DM das Schloß Craheim in Unterfranken, das nun fundamentalistisch-charismatischen "Geistlichen Gemeinde-Erneuerung" zur Verfügung gestellt wird (Süddeutsche Zeitung, 13.11.92), und in Bayreuth baut sie mit Mitteln ihrer Pfründestiftung ein Romantik-Restaurant und ein Nobel-Hotel mit 107 Zimmern (Süddeutsche Zeitung, 1.9.92)

(1701) Kempten/Neu-Ulm. Zwei typische Beispiele für die kirchliche Kindergarten-Politik offenbarten sich bei der Eröffnung neuer Einrichtungen in schwäbischen Städten. In Kempten stellte die Kirche das Grundstück, ließ sich aber den 2,2 Millionen DM teuren Bau ausschließlich auf Kosten der Stadt errichten. (Kirchenzeitung für die Diözese Augsburg, 25.10.92) Obwohl im Neu-Ulmer Stadtteil Pfuhl bisher nur zwei kirchliche Kindergärten bestehen, kommt nun auch der dritte in klerikale Obhut. Dabei leistet die Stadt einen Baukostenzuschuß von 90%, stellt den Grund zu einem extrem niedrigen Erbbauzins zur Verfügung, gewährt ein zinsloses Darlehen und beteiligt sich später zu zwei Dritteln an den Gebäudefolgekosten. Überdies tragen Stadt und Bundesland 100% der Personalkosten. - Ein Sprecher des bfg Augsburg kritisierte, daß unter diesen Konditionen Bau und Betrieb in städtischer Regie billiger wären. Außerdem handle es sich um eine öffentliche Aufgabe, bei der klerikale Interessengruppen nicht einseitig bevorzugt werden dürften. (Neu-Ulmer Zeitung, 27.11.92) Anm. MIZ-Red.: Die Errichtungskosten bestreiten Kindergartenträger, Kommune und Land grundsätzlich zu je einem Drittel. Vielfach übernehmen die Gemeinden auf Druck christlicher Gemeinderäte freiwillig zusätzliche Lasten. Die Eigentumsrechte bleiben hingegen beim Träger, der allein vom Wertzuwachs profitiert. Zwar sind staatliche Baukostenzuschüsse für Kindergärten grundsätzlich an eine "Bindungsfrist" (meist 25 oder 30 Jahre) gekoppelt. Fällt es aber dem kirchlichen Träger ein, das Gebäude anders zu nutzen, hat er dazu das Recht. Er muß nur jenen Anteil der Bauzuschüsse an die öffentliche Hand zurückzahlen, der dem nicht eingehaltenen Bindungszeitraum entspricht. Dabei ist aber nur die ursprüngliche Bausumme maßgebend, die zwischenzeitliche Wertsteigerung der Immobilie und der Inflationsverlust des Geldes bleiben außer Betracht.

(1705) Mainz. Mit einer drei Millionen Mark teuren Werbekampagne will die katholische Kirche 1993 erstmals eine kommerzielle Methode anwenden, um ihr schwindendes Ansehen zu verbessern. Während ursprünglich nur an eine Kirchensteuer-Kampagne gedacht war, mußten die Initiatoren nach eingehenden Untersuchungen des Allensbach-Instituts den Themenbereich erweitern. In Briefen der Kirchenleitung wird die derzeitige Austrittswelle als "Spitze des Eisbergs" bezeichnet; innerlich hätten sich weit mehr Menschen der Kirche entfremdet, als dann tatsächlich den "äußeren Abschied" vollzögen. Ziel der Aktion müsse deshalb sein, den "dünnen Faden der Bindung nicht reißen zu lassen". Kritiker warfen der Kirche einen "moralischen Offenbarungseid" vor; sie gebe damit zu, daß sie "im Grunde nur eine Dienstleistungsfirma ist, der es um eine Verbesserung der Einnahmen und um möglichst viel Macht geht". Die Aktion gehe überdies ins Leere, weil nur die Symptome der Kirchenkrise kuriert würden, nicht aber ihre Ursachen. (Augsburger Allgemeine, 14.12.92 u. 2.1.93)

(1734) Frankfurt. Die evangelische Kirche hat die Mieten für die 800 Wohnungen, die ihr in Frankfurt gehören, drastisch erhöht. Teilweise machte der Anstieg sogar 30% aus. Für kirchliche Mitarbeiter, denen ein kleiner Teil der Wohnungen reserviert ist, stiegen die Mieten dagegen nur um "fünf bis zehn Prozent". Begründet wurde die Maßnahme mit der angeblich angespannten Finanzlage der Kirche, obwohl inzwischen bekannt ist, daß die Kirchensteuer-Einnahmen 1991 und 1992 um insgesamt 24% zugenommen haben. (Frankfurter Rundschau, 21.10.92; vgl. auch die MIZ-Meldungen 1688 und 1742)

(1737) Dresden. Laut Hans-Dieter Hofmann, Präsident des sächsischen Landeskirchenamts, führte die finanzielle Unterstützung der Kirchen durch die SED zu stärkerer politischer Abhängigkeit als die Stasi-Tätigkeit. Die Kirchen seien "fast allumfassend an der Subventionierung des täglichen Lebens" durch den DDR-Staat beteiligt gewesen; so erhielten z.B. die evangelischen Kirchen jährlich 12 Millionen DDR-Mark an Staatsleistungen (zum Vergleich: der damalige Landeshaushalt der thüringischen Kirche belief sich auf 10 Millionen DDR-Mark, MIZ-Red.). Der Staat habe die Autonomie der Kirche jedoch stets respektiert. (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 11.12.92)

(1745) Stuttgart. Die Finanznot der öffentlichen Hand und der gleichzeitige Ansehensverlust der Kirchen führen selbst im christlichen Baden-Württemberg zu politischen Reaktionen, die noch vor wenigen Jahren undenkbar waren. Die CDU-SPD-Landesregierung will die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen, die allein in diesem Bundesland bei jährlich 170 Millionen DM liegen (bundesweit 1,4 Milliarden), nicht mehr entsprechend der Inflationsrate erhöhen, sondern einfrieren. Verantwortlich zeichnet ausgerechnet der klerikal-konservative Finanzminister Mayer-Vorfelder, dessen "Haushaltsstruktur-Kommission" die Zuschüsse an die Kirchen "auf den Prüfstand" stellte. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Oettinger betonte, Kürzungen der Pauschalzahlungen seien "kein Tabu". Auch SPD-Fraktionsvorstandsmitglieder und die oppositionelle FDP begrüßen die Sparvorschläge. Lediglich von der grünen Landtagsfraktion wurde keine Stellungnahme bekannt. Die eigentliche Überraschung liegt jedoch in dem Umstand, daß die Regierung erstmals offiziell von "freiwilligen Leistungen" spricht, während die Kirchen nach wie vor auf dem Standpunkt steht, der Staat sei auch heute noch verpflichtet, für die Säkularisationsverluste von 1803 Entschädigungen zu zahlen (unter anderem die Gehälter von Bischöfen und Domkapitularen). (Südwest Presse Ulm, 24.2.93)

(1746) München. Reisen im Namen Gottes sind ein lukratives Geschäft. Einer Analyse der Fachzeitschrift Touristik Management zufolge kaufen jährlich 500.000 Deutsche ein Arrangement, das von der Kirche initiiert ist. "Was als seelsorgerische Aufgabe begann, trägt mittlerweile auch kommerzielle Züge", schreibt das Fachorgan. Zwar hätten die Kirchen inzwischen ihre Veranstaltertätigkeit ausgegliedert und auf eigens gegründete Tochterunternehmen übertragen, doch bei diesen stehe "weniger das soziale Engagement im Vordergrund als vielmehr reine Gewinnabsicht". Besonders einträglich ist das Gruppengeschäft, das inzwischen sogar auf überseeische Ziele wie die Bahamas, Thailand, Hongkong und Mexiko ausgeweitet wurde. Der Umsatz beziffert sich auf mindestens 150 Millionen DM im Jahr. (Augsburger Allgemeine, 4.3.93)

(1762) Tübingen. Der Dekan der katholisch-theologischen Fakultät in Tübingen, Hunold, führte den dramatischen Rückgang der Studienanfänger in Theologie auf eine umfassende "Systemangst" unter den Kandidaten zurück. Niemand wolle "seine Zukunft in eine Institution investieren, die eine eigene Lebensplanung nur ungewiß zuläßt". Die Stimmung in den Priesterseminaren sei "schlecht und gedrückt". Es sei damit zu rechnen, daß "schon bald einige theologische Fakultäten aus Finanzgründen geschlossen werden". (KNA, 1.4.93)

(1764) Bonn. Ausgerechnet der als sehr konservativ geltende Dominikaner und Kanzlerberater Basilius Streithofen plädiert für eine Konkordatsänderung, die auf eine Reduzierung der theologischen Fakultäten und eine Herauslösung aus den staatlichen universitären Strukturen hinausläuft. Wörtlich meinte er: "Zur Zeit existieren 18 Theologische Fakultäten in kirchlicher oder staatlicher Trägerschaft, dazu theologische Abteilungen an einigen Universitäten. Ihre Zahl könnte verringert werden. Die Übernahme der Fakultäten in ausschließlich kirchliche Trägerschaft wäre, soweit sie nicht schon besteht, erforderlich." Einerseits führt er für seinen Vorstoß innerkirchliche Probleme an. Die theologischen Fakultäten seien "unter günstigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen ... schnell und stark gewachsen." Daher werde "eine adäquate Besetzung mit qualifiziertem Personal" immer schwieriger. Zum anderen weist er auf die "neue Säkularisierung" hin: "Der Einzelne, gesellschaftliche Gruppen und der Staat lösen sich aus den Bindungen an Kirche und Christentum. Die Kirchen verlieren immer mehr Gläubige." Auch die finanziellen Lasten des Staates räumt Streithofen ein und sieht sie als Konfliktpotential: "Die Stellung der Kirche an den Universitäten verlangt von den Bundesländern hohen finanziellen Einsatz. Die Kritik daran entwickelt eine eigene Dynamik in dem Maße, wie Zahl und Engagement der Katholiken abnehmen. Die gesellschaftliche Stellung des Katholizismus in Deutschland wurde zudem durch die Wiedervereinigung erheblich geschwächt." Für die nötigen Konkordatsverhandlungen hat er klare Vorstellungen:" Die Kirche müßte den Verzicht auf die bisherigen konkordatsmäßig abgesicherten Fakultäten anbieten. Als Gegenleistung wäre eine Ablösesumme zu fordern, die ein Mehrfaches des Jahresetats der künftig wegfallenden Fakultäten betragen müßte. Die Höhe dieser Summe, Zahlungsmodalitäten und Übergangsregelungen wären allerdings eine schwierige Verhandlungsmaterie." Mit den Zinsen solle dann ein (verkleinertes) kircheneigenes Ausbildungsnetz finanziert werden. Widerstand erwartet er vor allem von den Professoren, deren Status als Staatsbeamte in Frage stünde, und "von einem unreflektierten Besitzstands- beziehungsweise Traditionsdenken der Diözesen". Streithofen machte deutlich, daß seine Mahnung an die Kirche keineswegs uneigennützig ist oder gar laizistischen Denken entspringt, sondern von analytischem Kalkül zeugt: "Noch herrscht Rechtsfriede. Der kirchliche Besitzstand ist im wesentlichen unangefochten. Damit hat die Kirche eine gute Verhandlungsbasis. Ihre Lage ändert sich aber schnell. Deutschland entwickelt sich rasant zu einem völlig laizistischen Staat. Die bisherigen Positionen der Kirche werden sich kaum halten lassen. Doch jetzt kann man noch verhandeln. ... Die deutschen Bischöfe, das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und der Vatikan sollten nüchtern die langfristigen Perspektiven prüfen." (Welt am Sonntag, 18.4.93)

(1765) Stuttgart. Für Unmut sorgt die Regelung mancher Landeskirchen, Großverdienern Rabatte bei der Kirchensteuer einzuräumen. In Württemberg wird z.B. die Kirchensteuer auf 3,5% des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt, was bei hohen Einkommen zu einer Reduzierung um maximal ein Fünftel des Hebesatzes führt. (Finanztest 4/92) In Einzelfällen geht die Kulanz sogar noch weiter. Der für die Kirchen besonders wichtige Schauspieler Günter Strack ("Oh Gott, Herr Pfarrer") drohte mit seinem Austritt, weil er 73.000 DM Kirchensteuer nachzahlen sollte. Prompt erließen ihm die Kirchenoberen 20.000 DM. (Tip Augsburg, 26.4.93)

(1767) Köln/Frankfurt/Pforzheim/Augsburg. Die Kirchen wollen ihre Erosion mit z.T. aggressiven Werbemethoden stoppen. In Köln klotzt der evangelische Stadtkirchenverband mit einer 2,8 Millionen DM teuren Werbekampagne, um die sich 130 Firmen gerissen hatten. Da sich schnell die Einsicht breitmachte, daß man für Gott nicht werben kann, planen die Initiatoren eine "Kommunikations- und Motivationskampagne" in zwei Phasen. Zunächst sollen die Kirchenmitglieder durch eine Zeitung und durch Einladungen angesprochen werden. Dann richtet sich die Werbeagentur mit Plakaten, Anzeigen und Kinowerbung an Kirchenferne. Der Leiter der Informations- und Medienstelle der Evangelischen Kirche des Rheinlandes gab zu, daß die Kirche beim jetzigen Trend bald eine Minderheitenkirche werde, wenn die Kommunikationsbarrieren zu den Kirchenfernen und Ausgetretenen nicht überwunden würden. (Der Tagesspiegel, 28.3.93) In Hessen lassen die Protestanten für über zwei Millionen DM ein buntes Magazin kostenlos an alle Haushalte verteilen. Außerdem werden neue Formen des Gottesdienstes - vom Tanz vorm Altar und dem gemeinsamen Kaffeetrinken bis zum Basteln von Windrädern - ausprobiert, um die trostlose Leere in den Kirchenbänken zu beenden. Nach Erscheinen von zehn Heftnummern soll Infratest erneut eine Marktanalyse erstellen. (Frankfurter Rundschau, 1.12.93) In Pforzheim telefonieren 600 evangelische und katholische Aktivisten sämtliche Haushalte an, um ein kostenloses Buch anzubieten, in dem Christen von ihrem Glauben erzählen. Bei positivem Gesprächsausgang wird das Traktat persönlich ins Haus gebracht, zwei Wochen später kommt ein weiterer Missionar vorbei, um über das Buch zu sprechen. Die Vorbereitungszeit dauerte vier Jahre, die Kosten liegen bei 170.000 DM (Stuttgarter Zeitung, 21.4.93). In Schweinfurt wurde die gleiche Kampagne mit 500 Helfern und 300.000 DM Kosten durchgeführt (Süddeutsche Zeitung, 12.3.93). In Augsburg, wo für 1995 dieselbe Aktion erwogen wird, kündigte der örtliche Bund für Geistesfreiheit rechtliche Schritte an. Die unseriöse "Methode des "Telefon-Canvassing" wurde Parteien und Firmen "bereits höchstrichterlich verboten, weil sie als aggressiv gilt und den Überraschungseffekt des ahnungslosen Opfers ausnutzt." (Augsburger Allgemeine, 8. u. 26.4.93)

Mönch in Verruf

Die Mönche des berühmten griechischen Klosters auf der Insel Patmos sind wegen heimlicher Geldgeschäfte in Verruf geraten. Sie sollen Ländereien, die dem Kloster gehören, an Privatleute verkauft und dabei umgerechnet 20 Millionen Mark in die eigene Tasche gesteckt haben.
(Aus Main-Post v. 13.08.1999)


Kirchengelder aufs Privatkonto

Regensburg (LBY): Wegen Veruntreuung und betrügerischen Erschwindelns von fast 300000 Mark aus der Kirchenkasse hat das Amtsgericht Regensburg einen katholischen Priester zu einem Jahr und neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Pfarrer hatte in 20 Fällen Spenden und Bistumsgelder auf ein Privatkonto abgezweigt oder anderweitig falsch verbucht. Er verwendete das Geld auch für kirchliche Belange.
(Aus Main-Post v. 13.08.1999)



Pfarrer muß für Griff in Klingelbeutel büßen

Betrügerischer Priester soll mindestens 30 000 Mark seiner Gemeinde veruntreut haben
Von Rolf Thym
Regensburg: Die Mißachtung des biblischen Grundsatzes, daß Geben seliger denn Nehmen sei, muß ein 65 Jahre alter katholischer Pfarrer mit einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten und der Rückzahlung von mindestens 30 000 Mark an seine ehemalige Kirchengemeinde im niederbayerischen Schwarzach büßen. Das Regensburger Amtsgericht befand den aus Polen stammenden Geistlichen der Untreue in 17 Fällen und des dreifachen Betrugs für schuldig. Der Pfarrer hatte über Jahre hinweg ihm anvertraute Kirchgelder in Höhe von knapp 300000 Mark veruntreut und für private Zwecke verwendet - 250 000 Mark hat er inzwischen zurückgezahlt. Darüber hinaus legte er der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach falsche Jahresabrechnungen für den kirchlichen Kindergarten vor, um mehr Geld aus dem Finanzausgleich für die Kinderbetreuung zu erhalten. Ein Verwaltungsbeamter betonte jedoch, der Gemeinde sei dadurch "faktisch kein Schaden entstanden". Dennoch wertete das Gericht diese Fälle als Betrug. Besonderes Augenmerk legte das Gericht auf den ungewöhnlichen Umgang des Pfarrers mit Geld der Kirchengemeinde, das unter anderem bei Sammlungen zusammengekommen war. Namhafte Beträge überwies der Pfarrer auf ein Geheimkonto, von dem er unter anderem eine fünfstellige Summe abhob, um damit ein Darlehen für sein neugebautes Zweifamilienhaus zu tilgen. Großzügig bedachte er seine Verwandtschaft: Zwei Großneffen richtete er Sparkonten ein, 25 000 Mark erhielt eine Nichte in Polen für den Kauf einer Eigentumswohnung, eine weitere Nichte bekam 13 000 Mark für ein Auto, und für die Beerdigung eines Schwagers zahlte er 8000 Mark - auf Kosten der Kirchengemeinde. Wie hoch der Gesamtbetrag des veruntreuten Geldes während der neunjährigen Amtszeit des Pfarrers war, konnte das Gericht nicht auf die Mark genau herausfinden. Deshalb verwies der Richter darauf, daß es sei der angeordneten Rückzahlung von 30 000 Mark möglicherweise nicht bleiben werde. Die Summe könne "noch höher werden, das hängt von der Schlußabrechnung der Kirchenverwaltung ab". Ob der vor sechs Monaten des Amtes enthobene Pfarrer als Vorbestrafter noch eine Zukunft in der Kirche hat, soll in den kommenden Tagen bei einem Gespräch mit dem Regensburger Generalvikar geklärt werden.
(Aus SZ v. 13.08.1999)



Michele Giordano,

Kardinal von Neapel, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich aus der Kasse des Erzbistums bedient zu haben. Rund 600.000 DM soll der Kardinal, der bereits der Beihilfe zur Wucherei verdächtigt wird, seinen Neffen zugeschanzt haben.
(Meldung vom 22.10.1999 MP)



Priester gesucht

Die österreichische Polizei fahndet weltweit nach einem polnischen Priester , der Spenden in Millionenhöhe unterschlagen haben soll. Unter dem Vorwand, Geld für die Renovierung der Kathedrale von Lodz (Polen) zu sammeln, soll er Gläubigen hohe Summen aus der Tasche gezogen haben. Der in Wien tätige 71 jährige Pole im Rang eines Bischofs - er gilt als Vertrauter des Vatikan - soll auch Priesterkollegen betrogen haben. Angeblich hat er sich in seine Heimat abgesetzt.
(MP vom 17.12.1999)



Zwangsarbeiter bei der Kirche:

Die katholische Kirche in Deutschland will nur fünf Millionen Mark in eigener Regie an Zwangsarbeiter auszahlen. Mit weiteren fünf Millionen will sie die Versöhnungsarbeit fördern - das Geld fließt an kirchliche Organisationen. An dem Fonds der Deutschen Wirtschaft beteiligt sie sich nicht. Die Stiftung treffe "die Situation der Fremdarbeiter in katholischen Einrichtungen keineswegs", so Bischof Lehmann. Im Entwurf der Stiftung hieße es: "Sklaven- und Zwangsarbeit bedeutete nicht nur das Vorenthalten des gerechten Lohnes. Sie bedeutete Verschleppung, Entrechtung, die brutale Missachtung der Menschenwürde." Recherchen im katholischen Bereich zeigten aber, dass Zwangsarbeiter dort "in den meisten Fällen ordnungsgemäß nach Tarif entlohnt" worden seien, dass sie Kost und Unterkunft erhalten hätten und seelsorgerlich betreut worden seien. "Fälle von Ausbeutung oder zwangsweise zu leistender Schwer- oder Schwerstarbeit sind bisher nicht belegt", sagte Lehmann. Man ist offensichtlich überzeugt, die Arbeiter wären durchweg gut behandelt worden. Sätze aus einem Bericht über ein kircheneigenes Zwangsarbeiter-Lager in Berlin, deren Insassen für 26 evangelische und zwei katholische Friedhöfe tätig sein mussten, lassen anderes vermuten. Dort heißt es am 19. März 1945: "Die nachstehend genannten fünf Ostarbeiter sind infolge ihres körperlichen Zustands für die zu verrichtenden Arbeiten auf Friedhöfen nicht mehr verwendbar." Sie haben Knochenbrüche, allgemeine Schwäche, Herzerweiterung. "Wir bitten daher um Zuweisung der Genannten an eine entsprechende Sammelstelle, da diese nur im Lager liegen und die Plätze für arbeitsfähige Männer wegnehmen." Es grüßt mit "Heil Hitler" der Lagerführer. Auf diese Weise Ausgemusterte kamen üblicherweise ins Vernichtungslager - die "entsprechende Sammelstelle".
(Quelle: Frankfurter Rundschau, 30.08.00, Süddeutsche Zeitung, 14.07.00)



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